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Schwerbehindertenrecht

Der Grad der Behinderung verdeutlicht, wie stark die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben durch die Behinderung beeinträchtigt ist. Als schwerbehindert gelten Menschen, bei denen ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde.


Beschreibung

Die Bürgerinnen und Bürger des Kreises Höxter können Anträge auf Feststellung des Grades der Behinderung bei der Kreisverwaltung Höxter, Abteilung: Soziales, Pflege und Schwerbehinderung stellen.

In diesem Verfahren werden unter Beteiligung von ärztlichen Gutachtern der Grad der Behinderung festgestellt und beim Vorliegen der gesundheitlichen Voraussetzungen sogenannte Merkzeichen zuerkannt.

Als schwerbehindert gelten Menschen, bei denen ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde. Sie haben die Möglichkeit, sich einen Schwerbehindertenausweis ausstellen zu lassen, mit dem sie ihren Anspruch auf Leistungen nachweisen können.

Ausführliche Informationen zum Thema Behinderung und Ausweis  erhalten Sie auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster:

http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/gesundheit_und_soziales/schwerbehindertenrecht/index.html

Mit dem Online-Verfahren ELSA.NRW kann ein Antrag direkt am PC ausgefüllt und an die zuständige Behörde übermittelt werden.

Hinweis: Auch für den Online-Antrag ist die eigenhändige Unterschrift erforderlich. Nach dem Ausfüllen der Formularseiten ist der gesamte Antrag auszudrucken, zu unterschreiben und innerhalb von zwei Wochen an die zuständige Behörde zu senden.

ELSA.NRW Online-Verfahren (externer Link)

https://www.elsa.nrw.de/elsa/cgi-bin/elsa.php

https://www.bezreg-muenster.de/de/gesundheit_und_soziales/schwerbehindertenrecht/antrag_stellen/index.html

Gebühren

Die Bearbeitung erfolgt für den Antragsteller kostenfrei.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsvordruck

Rechtsgrundlagen

Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen -
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/

Für Sie zuständig

Ihre Ansprechpartner
Hotline Schwerbehindertenrecht
Schwerbehindertenrecht
Kreishaus Höxter
Zimmer A 302
Moltkestraße 12
37671 Höxter
  05271 / 965-3188
  05271 / 965-83298
Mo. bis Fr. 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Mo. bis Do. 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
oder nach Vereinbarung


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