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Landschaftsplanung und Schutzausweisung im Kreis Höxter

Der Kreis Höxter weist bei einer Fläche von ca. 1.200 Quadratkilometern und rund 143.000 Einwohnern eine Dichte von nur 119 Einwohnern pro Quadratkilometer auf. Trotz dieser geringen Besiedelung und den damit verbundenen geringeren Ansprüchen an den Raum hat der Natur- und Landschaftsschutz im Kreis Höxter schon immer einen hohen Stellenwert gehabt. Sehr früh wurde erkannt, dass die Schönheiten des Weserberglandes, des Diemeltales und des Eggegebirges bewahrt werden müssen, da diese mit die größten Pfunde sind, mit denen der Kreis Höxter beworben werden kann.

Im Kreis Höxter gibt es drei große zusammenhängende Landschaftsschutzgebiete, 76 Naturschutzgebiete  sowie 44 EU-rechtlich geschützte Natura-2000 Gebiete (FFH-/Vogelschutzgebiete). Hinzu kommen 114 Naturdenkmale, wobei es sich hier größtenteils um Bäume oder Baumgruppen handelt sowie zahlreiche gesetzlich geschützte Landschaftsbestandteile und gesetzlich geschützte Biotope.

Der Kreis Höxter betrachtet es als eine besondere Verpflichtung, die Landschaft so weit wie möglich in ihrer ursprünglichen und natürlichen Form zu erhalten und landschaftsschädigende Eingriffe zu verhindern. Insgesamt unterliegen rund 900 Quadratkilometer im Kreis Höxter dem Landschafts- und Naturschutz, dies sind 75 % der Gesamtfläche des Kreises.

Die landschaftliche Vielfalt des Kreises Höxter äußert sich aber auch in der Anzahl, der Größe der regionalen Verteilung und den unterschiedlichen Vegetationsformen mit dem dazugehörigen schutzwürdigen Arteninventar der Naturschutzgebiete. Diese Gebiete bedürfen nicht nur des Schutzes, sondern auch der Pflege. So werden die hochsensiblen Halbtrockenrasengesellschaften, deren nördlichste Vorkommen hier registriert wurden und die einzigartig für den Kreis Höxter sind, vor Verbuschung bewahrt. Nicht nur Sense und Balkenmäher, auch Schafe und Ziegen sind für den Landschafts- und Naturschutz aktiv. Über den Vertragsnaturschutz, beziehungsweise das Kulturlandschaftsprogramm, wird versucht, seltene Pflanzen, Tiere und deren Lebensräume wieder in einen überlebensfähigen Zustand zu versetzen.

Neben flächenhaften Schutzgebieten stehen auch besondere Einzelschöpfungen der Natur, wie zum Beispiel markante Bäume oder Bachquellen, unter Schutz. Diese können als Naturdenkmale ausgewiesen werden. Besonders hervorzuheben sind in diesem Zusammenhang die in Nordrhein-Westfalen gesetzlich geschützten Alleen.