Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Heilpraktikergesetz im Regierungsbezirk Detmold
26.03.2024: Die Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Heilpraktikergesetz im Regierungsbezirk Detmold ist am 25.03.2024 im Amtsblatt der Stadt Bielefeld veröffentlicht worden. Auf diese Bekanntmachung wird hiermit gemäß § 24 Abs. 3 S. 2 GkG hingewiesen. Zur vollständigen Information finden Sie hier auch den Text der Allgemeinverfügung: