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Bekanntmachung Entscheidung über die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung

25.03.2024: Die Arntz Optibelt GmbH beantragt die Genehmigung zur wesentlichen Änderung gemäß §§16/8/6/19 BImSchG ihrer Anlage zum Vulkanisieren von Natur- und Synthesekautschuk in 37671 Höxter, Corveyer Allee 15. Das beantragte Vorhaben unterliegt dem immissions-schutzrechtlichen Genehmigungsvorbehalt nach § 16 des BImSchG i. V. mit der Nr. 10.7.1.2 (V), des Anhangs zu § 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV).