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Gefahr für Bienen im Kreis Höxter: „Amerikanische Faulbrut“ nachgewiesen

05.04.2024: Bei einem Bienenstand in Warburg-Scherfede ist die Bienenkrankheit „Amerikanische Faulbrut“ festgestellt worden. Die Krankheit stellt eine große Gefahr für die Insekten dar. Zum Schutz anderer Bienenvölker wurde der betroffene Bienenstand gesperrt. „Für Menschen und andere Lebewesen ist die Amerikanische Faulbrut ungefährlich. Der Honig, auch von erkrankten und stark befallenen Völkern, kann ohne Bedenken verzehrt werden“, sagt Dr. Jens Tschachtschal, Leiter der Abteilung Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung des Kreises Höxter.

Um die Ausbreitung der Amerikanischen Faulbrut zu verhindern, hat der Kreis Höxter eine Allgemeinverfügung erlassen. So ist es fortan verboten, innerhalb von einem Kilometer um den Ausbruchsort in Scherfede bewegliche Bienenstände von ihrem Standort zu entfernen und neue Bienen oder Bienenvölker in die bestehenden Bestände aufzunehmen. Auch Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften dürfen in diesem Bereich nicht aus den Bienenständen entfernt werden. Alle in diesem Bereich gehaltenen Bienenvölker und Bienenstände werden auf Amerikanische Faulbrut hin amtlich untersucht.

„Bei der Amerikanischen Faulbrut handelt es sich um eine bakterielle Brutkrankheit der Honigbienen, die nicht die Bienen an sich befällt, sondern die Bienenbrut. In der Folge der Erkrankung werden die Bienenvölker durch den Verlust und die Reduzierung ihrer Brut immer weiter geschwächt bis hin zum Absterben des Volkes“, erklärt Dr. Tschachtschal. „Der Erreger bildet Sporen, die sehr widerstandsfähig gegenüber Hitze, Kälte, Feuchtigkeit und Trockenheit sind und auf vielfältige Weise übertragen werden können. Sie finden sich im gesamten Bienenstand, in und auf den Bienen, an Schädlingen und an den benutzen Arbeitsgeräten.“
Alle Imker im Kreis Höxter, die ihrer Pflicht zur Meldung ihrer Bienenhaltung bisher noch nicht nachgekommen sind, haben diese unverzüglich der Abteilung Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung des Kreises Höxter anzugeben.

Die entsprechende Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut tritt am morgigen Samstag, 6. April, in Kraft und gilt bis auf Widerruf. Abrufbar ist sie auf der Internetseite des Kreises Höxter unter www.kreis-hoexter.de/bekanntmachungen.

Hier finden Sie auch eine Kartendarstellung des Bereichs, in dem die strengeren Auflagen für Imker gelten: