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Elterngeld

Das Elterngeld ist am 01. Januar 2007 eingeführt worden. Es wird Familien gezahlt, deren Kinder ab diesem Stichtag geboren werden.


Beschreibung

Beim Elterngeld wird es für Kinder, die ab 01.01.2015 bzw. ab 01.07.2015 geboren werden, mit dem Gesetz zur Einführung des Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit einige Änderungen geben.
Eltern von Mehrlingen haben einen Elterngeldanspruch pro Geburt und erhalten wie bisher den Mehrlingszuschlag in Höhe von 300 Euro für das zweite und jedes weitere Mehrlingskind. Diese Regelung gilt für Geburten ab 1. Januar 2015.
Das ElterngeldPlus soll es für die Eltern in Zukunft leichter machen, Elterngeld und Teilzeitarbeit miteinander zu kombinieren. Darüber hinaus sollen die flexibleren Regelungen zur Elternzeit den Eltern mehr Gestaltungsspielraum ermöglichen. Diese Regelungen gelten für Geburten ab 01.07.2015.

 


Warum wird das Elterngeld gezahlt?
Eltern sollen sich Zeit für ihre Kinder nehmen können, ohne deswegen einen allzu großen finanziellen Einbruch verkraften zu müssen. Zusammen mit dem Ausbau der Kinderbetreuung, der verbesserten steuerlichen Absetzbarkeit von Betreuungskosten und mehr Familienfreundlichkeit im Arbeitsleben soll es helfen, Kinderwünsche zu verwirklichen.

Wer bekommt das Elterngeld?
Elterngeld gibt es für Erwerbstätige, Beamte, Selbständige und erwerbslose Elternteile, Studierende und Auszubildende, Adoptiveltern, Pflegeeltern (nur Adoptionspflege!) und in Ausnahmefällen auch für Verwandte dritten Grades. Das Elterngeld ist also allen Eltern garantiert, auch wenn sie vor der Geburt nicht berufstätig waren. Wer mehr als 30 Stunden pro Woche arbeitet oder der Reichensteuer unterliegt (Alleinerziehende mit einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro; Paare 500.000 Euro) hat keinen Anspruch auf Elterngeld.

Wie hoch ist das Elterngeld?

Zuständige Stelle für die Bürgerinnen und Bürger im Kreis Höxter
Ab dem 01. Januar 2008 ist die Kreisverwaltung Höxter für das Elterngeld zuständig. Anspruchsberechtigte Mütter oder Väter können ihre Anträge direkt an den Kreis Höxter, Abteilung Beratung von Familien und Jugendlichen, Moltkestr. 12, 37671 Höxter, richten.
 

Erforderliche Unterlagen

Zur Beantragung von Elterngeld:

  1. Original Geburtsbescheinigung Ihres Kindes mit dem Zusatz "zur Beantragung von Elterngeld";
  2. Einkommensnachweise aus den 12 Monaten vor der Geburt (bei Vätern mit nichtselbständiger Arbeit und Nichterwerbstätigen) bzw. vor dem Beginn der Schutzfrist (bei Arbeitnehmerinnen); bei Selbständigen kommt es auf den konkreten Fall an (hier kann z. B. telefonisch erfragt werden, welche Unterlagen benötigt werden);
  3. Bescheinigung der Krankenkasse über den Bezug von Mutterschaftsgeld (nach Geburt des Kindes ausgestellt) oder bei Beamtinnen taggenauer Nachweis über den Zeitraum der Mutterschutzfrist und die während dieser Zeit erhaltenen Dienstbezüge;
  4. Bescheinigung über den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld;
  5. Angaben über die zu erwartenden Einkünfte im Bezugszeitraum (z. B. Prognoseberechnung des Arbeitgebers, BWA);
  6. wenn Sie aus einem Staat kommen, der nicht zur Europäischen Union gehört: Kopie des Aufenthaltstitels (Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis).
  7. Steuerbescheid des Jahres vor der Geburt des Kindes, wenn Ihnen dieser vom Finanzamt vorliegt.

Rechtsgrundlagen

Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz

Für Sie zuständig

Ihre Ansprechpartner
Karin Schulz
Betreuungsgeld und Elterngeld
Kreishaus Höxter
Zimmer D 263
Moltkestraße 12
37671 Höxter
  05271 / 965-3709
  05271 / 965-3999

Mo. 07:30 bis 12:30 Uhr
Mo. u. Di. 14:00 bis 16:00 Uhr
oder nach Vereinbarung


Andrea Düker
Elterngeld
Kreishaus Höxter
Zimmer D 262
Moltkestraße 12
37671 Höxter
  05271 / 965-3708
  05271 / 965-3999

Mo. 07:30 bis 12:30 Uhr
Mo. u. Di. 14:00 bis 16:00 Uhr
oder nach Vereinbarung


Sabine Sökefeld
Elterngeld
Kreishaus Höxter
Zimmer D 262
Moltkestraße 12
37671 Höxter
  05271 / 965-3708
  05271 / 965-3999

Mi. 07:30 bis 12:30 Uhr
Mi. u. Do. 14:00 bis 16:00 Uhr
oder nach Vereinbarung


Beate Haas
Elterngeld
Kreishaus Höxter
Zimmer D 263
Moltkestraße 12
37671 Höxter
  05271 / 965-3707
  05271 / 965-83799
Mo. bis Fr. 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Mo. bis Do. 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
oder nach Vereinbarung

Uwe Farin
Kreishaus Höxter
Zimmer D 263
Moltkestraße 12
37671 Höxter
  05271 / 965-3710
  05271 / 965-3999

Mo., Mi. u. Fr. 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Mo. bis Do. 14.00 Uhr bis 16:00 Uhr
oder nach Vereinbarung



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