Tierschutz
Beschreibung
Bestimmte Tierhaltungsformen, die Zucht, der Handel oder auch Transporte von Tieren bedürfen gesonderter Genehmigungen, Erlaubnisse oder auch einer sonstigen Zulassung. Dies gilt für Nutztierhaltungen und auch andere gewerbsmäßige Tierhaltungen.
Bei Verstößen gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen trifft der Kreis Höxter die notwendigen Anordnungen zur Beseitigung der Mängel. Bei erheblicher Vernachlässigung können Tiere notfalls auch fortgenommen und die Haltung von Tieren untersagt werden.
Für "gefährliche Hunde" sind die örtlichen Ordnungsämter der Städte im Kreisgebiet zuständig. Wenden Sie sich also diesbezüglich an das Ordnungsamt der zuständigen Stadtverwaltung Ihres Wohnortes. Der Veterinärdienst führt Verhaltensprüfungen für bestimmte Hunde zur Befreiung von Leinen- und Maulkorbzwang durch. Halter solcher Hunde können hier auch ihre Sachkundeprüfung ablegen
Nähere Informationen dazu auch auf der Homepage des Ministeriums www.munlv.nrw.de
Umfangreiche Informationen zum Thema Tierschutz finden Sie zusätzlich auf folgenden Internetseiten:
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (Verordnungen und Gutachten sind hier runterzuladen)
http://www.bmel.de/DE/Tier/Tierschutz/Tierschutzgutachten/_texte/GutachtenDossier.html
Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz - www.tierschutz-tvt.de
Tierschutzzentrum der Tierärztlichen Hochschule Hannover - www.tiho-hannover.de
Außerhalb der Öffnungszeiten können Sie den tierärztlichen Bereitschaftsdienst unter folgender Nummer erreichen:
05271 / 965-7171
Rechtsgrundlagen
Tierschutzgesetz und dazu erlassene Rechtsverordnungen
EU-Verordnungen