Schlachttier- und Fleischuntersuchung
Beschreibung
Umgangssprachlich wird die Schlachttier- und Fleischuntersuchung vielfach auch noch Fleischbeschau oder Trichinenschau genannt.
Das Fleisch ist nach der Untersuchung zu beurteilen und zu kennzeichnen. Untaugliche Teile oder Tierkörper werden unschädlich beseitigt.
Bei Haus- und Wildschweinen muss im Rahmen der Fleischuntersuchung auch eine Untersuchung auf Trichinen durchgeführt werden.
Stichprobenartig werden im Rahmen der Fleischuntersuchung die geschlachteten Tierkörper zusätzlich auf die Anwendung verbotener oder nicht zugelassener Tierarzneimittel und Rückstände untersucht.
Den für Ihren Wohnort zuständigen amtlichen Tierarzt oder Fachassistenten finden Sie auf der unter Formulare eingestellten Tabelle "Tätigkeitsbereiche der Fachassistenten und Tierärzte"
Für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung bei erlegtem Wild gelten besondere Bestimmungen, die im Merkblatt Wildbrethygiene beschrieben werden.
Außerhalb der Öffnungszeiten können Sie einen Bereitschaftsdienst unter folgender Nummer erreichen:
05271 / 965-7171
Gebühren
Für sämtliche im Zusammenhang mit der Schlachttier- und Fleischuntersuchung stehenden Tätigkeiten werden kostendeckende Gebühren nach der geltenden Satzung des Kreises Höxter erhoben. Die Gebühr kann im Veterinärdienst der Kreisverwaltung erfragt werden.
Rechtsgrundlagen
- EU-Verordnungen 852/2004/EG, 853/2004/EG, 854/2004/EG und weitere EU-Verordnungen
- Tierische-Lebensmittel-Hygieneverordnung, Tierische-Lebensmittel-Überwachungsverordnung und weitere nationale Verordnungen
- Gebührensatzung Kreis Höxter