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Kfz-Zulassung
Beschreibung
Wiedereinführung des Altkennzeichens WAR
Der Kreistag hat sich am 01.10.2019 für die Wiedereinführung des Kfz-Kennzeichens WAR (Altkreis Warburg) ausgesprochen. Fahrzeughalter im Kreis Höxter können somit frei zwischen WAR und dem bisherigen HX-Kennzeichen wählen.
Sie benötigen folgende Unterlagen:
- einen gültigen Personalausweis
- Fahrzeugpapiere (Teil I und II = „Fahrzeugschein und –brief“)
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
- bisherige Kennzeichen (müssen zur Entwertung vorgelegt werden)
- im Vertretungsfall (falls Fahrzeughalter nicht persönlich die Umkennzeichnung beantragt): Vollmacht und der (ggfs. kopierte) Personalausweis des Fahrzeughalters
Ab 09.11.2019 kann eine Umkennzeichnung von HX zu WAR und die Zulassung von Fahrzeugen mit WAR während der normalen Öffnungszeiten der Zulassungsstellen in Höxter und Warburg beantragt werden.
Die Abteilung Straßenverkehr, Kfz-Zulassung erledigt für Sie folgende Aufgaben:
Kfz-Zulassungen
- Neuzulassung / Erstzulassung von Kraftfahrzeugen
- Einfuhr von Gebrauchtfahrzeugen aus einem EU-Land
- Umschreibung eines Fahrzeugs in den Kreis Höxter
- Halterwechsel innerhalb des Kreises Höxter
- Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeuges nach Außerbetriebsetzung
- Umkennzeichnung bei Verlust, Diebstahl oder auf Wunsch
- Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen
- Zuteilung von Ausfuhrkennzeichen
- Zuteilung von roten Kennzeichen
- Reservierung von Wunschkennzeichen
Änderungen in den Fahrzeugpapieren aufgrund von
Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen
Service:
Sparen Sie sich den Weg zur Kfz-Zulassungsstelle! Eine Änderung der Anschrift im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung I) ist auch bei Ihrer Stadtverwaltung möglich. Dort können Sie auch die Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen beantragen.
Ausstellung von Ersatz-Fahrzeugpapieren
- Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen wegen
- fehlender Haftpflichtversicherung
- nicht gezahlter Kfz-Steuer
- technischen Mängeln an Fahrzeugen
- Verletzung von Meldepflichten
Ausgabe von Feinstaubplaketten
Seit dem 01.03.2007 dürfen in ausgewiesen Umweltzonen nur noch Kfz mit geringem Schadstoffausstoß am Verkehr teilnehmen. Diese Fahrzeuge müssen mit einer Feinstaubplakette ausgerüstet sein. Informationen darüber, welche Stadt die Einrichtung von Umweltzonen plant bzw. eingerichtet hat, erhalten Sie unter www.env-it.de/luftdaten/download/public/html/Umweltzonen/index.htm.
Verwandte Themen
Für Sie zuständig
Formulare
![]() | Hinweis Datenschutz Kfz.Zulassungsangelegenheiten |
![]() | Vollmacht / Einverständniserklärung |
![]() | Einzugsermächtigung Kraftfahrzeugsteuer / SEPA |
![]() | Erklärung über den Verlust der Kennzeichenschilder |
![]() | Erklärung über den Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) |
![]() | Generalvollmacht für Unternehmen |
![]() | Verkaufsanzeige |
![]() | Antrag auf Außerbetriebsetzung |
![]() | Einwilligungserklärung für Zulassung auf Minderjährige |
Online erledigen
Aufgrund der Umstellung auf die Stufe i-kfz 3 (Erstzulassungen, Wiederzulassungen, Umschreibungen von Fahrzeugen sowie Adressänderungen und Außerbetriebsetzungen durch Privatpersonen) stehen die Online-Dienstleistungen "Fahrzeug außer Betrieb setzen" und "Wiederzulassung auf den gleichen Halter" vorübergehend nicht zur Verfügung. Wir danken für Ihr Verständnis.
Hinweise zur Kennzeichenreservierung
Mehr als 8 Stellen (Buchstaben und Ziffern) auf einem Kennzeichen sind unzulässig.
Insofern ermöglicht HX nachfolgend eine 6-stellige, WAR aber nur eine 5-stellige Buchstaben-/Ziffern-Kombination (sog. Erkennungsnummer)