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Kfz-Zulassung (inkl. Terminvereinbarung)
Beschreibung
Wiedereinführung des Altkennzeichens WAR
Der Kreistag hat sich am 01.10.2019 für die Wiedereinführung des Kfz-Kennzeichens WAR (Altkreis Warburg) ausgesprochen. Fahrzeughalter im Kreis Höxter können somit frei zwischen WAR und dem bisherigen HX-Kennzeichen wählen.
Die Abteilung Straßenverkehr, Kfz-Zulassung erledigt für Sie folgende Aufgaben:
Kfz-Zulassungen
- Neuzulassung / Erstzulassung von Kraftfahrzeugen
- Einfuhr von Gebrauchtfahrzeugen aus einem EU-Land
- Umschreibung eines Fahrzeugs in den Kreis Höxter
- Halterwechsel innerhalb des Kreises Höxter
- Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeuges nach Außerbetriebsetzung
- Umkennzeichnung bei Verlust, Diebstahl oder auf Wunsch
- Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen
- Zuteilung von Ausfuhrkennzeichen
- Zuteilung von roten Kennzeichen
- Reservierung von Wunschkennzeichen
Änderungen in den Fahrzeugpapieren aufgrund von
Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen
Service:
Sparen Sie sich den Weg zur Kfz-Zulassungsstelle! Eine Änderung der Anschrift im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung I) ist auch bei Ihrer Stadtverwaltung möglich. Dort können Sie auch die Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen beantragen.
Ausstellung von Ersatz-Fahrzeugpapieren
- Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen wegen
- fehlender Haftpflichtversicherung
- nicht gezahlter Kfz-Steuer
- technischen Mängeln an Fahrzeugen
- Verletzung von Meldepflichten
Verwandte Themen
Für Sie zuständig
Formulare
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Hinweis Datenschutz Kfz.Zulassungsangelegenheiten |
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Vollmacht /Einverständniserklärung mit SEPA-Lastschriftmandat |
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Einzugsermächtigung Kraftfahrzeugsteuer / SEPA |
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Erklärung über den Verlust der Kennzeichenschilder |
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Erklärung über den Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) |
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Generalvollmacht für Unternehmen |
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Verkaufsanzeige |
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Antrag auf Außerbetriebsetzung |
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Einwilligungserklärung für Zulassung auf Minderjährige |
Online erledigen
Hinweise zur Kennzeichenreservierung
Mehr als 8 Stellen (Buchstaben und Ziffern) auf einem Kennzeichen sind unzulässig.
Insofern ermöglicht HX nachfolgend eine 6-stellige, WAR aber nur eine 5-stellige Buchstaben-/Ziffern-Kombination (sog. Erkennungsnummer)
Termin vereinbaren für Warburg
Vollständige digitale Abwicklung
Sie können die folgenden Geschäftsprozesse für Ihr Fahrzeug online beantragen bzw. durchführen:
• Antrag auf Neuzulassungen eines Kfz
• Antrag auf Wiederzulassungen von Kfz
• Antrag auf Umschreibungen von Kfz mit Kennzeichenwechsel
• Vollautomatisierte Umschreibungen von Kfz ohne Kennzeichenwechsel
• Vollautomatisierte Außerbetriebsetzung eines Kfz
• Vollautomatisierte Adressänderung des Halters eines Kfz
Ergänzende Informationen des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) finden Sie hier.
Generell sind die folgenden Voraussetzungen zu erfüllen:
• Der Besitz eines neuen Personalausweises (nPA) oder eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) mit freigeschalteter eID-Funktion. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
• Die kostenfreie „AusweisApp2“ muss installiert sein, siehe hier.
• Die Möglichkeit zur Teilnahme am Internet-basierten Zahlungsverkehr (ePayment). Weitere Informationen finden Sie hier.
• Internetbasierte Kfz-Geschäftsprozesse sind nur für Fahrzeuge möglich, die nach dem 01.01.2015 neu oder wieder für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr zugelassen wurden. Ausnahmen davon sind Neu- bzw. Gebrauchtfahrzeuge, für die ein Antrag auf Neuzulassung gestellt werden soll.
Ergänzende Onlinedienstleistungen