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Wehr- und Zivildienst


Beschreibung

Unabkömmlichstellung - Neue Regelung
Mit Inkrafttreten des Wehrrechtsänderungssetzes 2008 am 09.08.2008 hat das frühere Verfahren auf Unabkömmlichstellung eine grundlegende Änderung erfahren.
Dieses Verfahren wird vom Kreis Höxter nur noch im Spannungs- und Verteidigungsfall durchgeführt.
In Friedenszeiten tritt nunmehr an die Stelle des bisherigen Verfahrens ein Verfahren auf Zurückstellung vom Wehrdienst.
Wesentliche Änderungen:

  • Ab sofort können Antragsberechtigte (Eltern, Arbeitgeber oder Dienstbehörde des Wehrpflichtigen) entsprechende Anträge direkt beim zuständigen Kreiswehrersatzamt stellen.
  • Die Zustimmung des Wehrpflichtigen ist erforderlich.
  • Gegen die abschließende Entscheidung steht dem Antragsteller der Verwaltungsrechtsweg offen.
  • Es besteht jetzt auch die Möglichkeit, für einen dualen Bildungsgang vom Wehr-/Zivildienst zurückgestellt zu werden.

Für Fragen steht Herr Matthias Potthoff - Abteilung Bervölkerungsschutz - Telefon: 05271/9651304 - zur Verfügung.

Rechtsgrundlagen

Wehrpflichtgesetz (WPflG)
Wehrrechtsänderungsgestz 2008 (WehrRÄndG)
Zivildienstgesetz (ZDG)
Verordnung über die Zuständigkeit und das Verfahren bei der Unabkömmlichstellung, hierzu erlassene Verwaltungsvorschrift und ein Runderlass vom Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen.

Für Sie zuständig

Ihre Ansprechpartner
Florian Mantel
Zivile Verteidigung
Kreishaus Höxter
Zimmer C 344
Moltkestraße 12
37671 Höxter
  05271 / 965-1603
  05271 / 965-81699
Mo. bis Fr. 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Mo. bis Do. 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
oder nach Vereinbarung

Stefan Nostitz
Abteilungsleitung
Kreishaus Höxter
Zimmer C 340
Moltkestraße 12
37671 Höxter
  05271 / 965-1600
  05271 / 965-81699
Mo. bis Fr. 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Mo. bis Do. 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
oder nach Vereinbarung

Laura Klages
Kreishaus Höxter
Zimmer B 330
Moltkestraße 12
37671 Höxter
  05271 / 965-1605
  05271/965-81699
Mo. bis Fr. 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Mo. bis Do. 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
oder nach Vereinbarung