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Verkehrssicherung

Der Arbeitsbereich umfasst die Anordnung von Verkehrszeichen, die Überwachung der Verkehrssituation, die Beseitigung von Unfallschwerpunkten aber auch die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen und Erlaubnissen von verschiedenen Vorschriften im Straßenverkehr.


Beschreibung

Zuständig u.a. für folgende Aufgaben/Dienstleistungen zur Verkehrssicherung:
(Bewohner der Stadt Höxter einschl. der dazu gehörigen Ortschaften wenden sich bitte in diesen Angelegenheiten an die Stadtverwaltung Höxter)
 

Baustellen - Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen
Erlaubnispflichtige Veranstaltungen
Gefahrgut-  sowie  Großraum- und Schwertransporte (auch landwirtschaftliche Großmaschinen, z.B. Mähdrescher)
Parkerleichterungen für Schwerbehinderte
Parkerleichterungen für besondere Berufsgruppen
Anordnung von Verkehrszeichen
Verkehrsschauen
Unfallkommission

 

Baustellen - Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen

Für Arbeiten (Hoch- und Tiefbau), die sich auf den Straßenverkehr auswirken, ist vor Beginn der Arbeiten eine Verkehrsanordnung einzuholen. Diese legt fest, ob und wie der Verkehr zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist und wie ggf. Umleitungsstrecken zu kennzeichnen sind. So soll die Sicherheit der Bauarbeiter im Verkehrsraum gewährleistet und sichergestellt werden, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt und sicher an der Baustelle vorbeigeführt wird.
Die Erteilung der Anordnung durch die Straßenverkehrsbehörde wird mit der Polizei und den Straßenbaulastträgern abgestimmt.
Der Antragsvordruck (Verkehrsanordnung nach § 45 Abs. 6 StVO) kann aus dem Formulardepot heruntergeladen werden.
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Erlaubnispflichtige Veranstaltungen

Ob rad- oder motorsportliche Veranstaltungen, Volksmärsche und -läufe, Umzüge bei Volksfesten oder ähnliche Veranstaltungen - sie alle sind mit besonderen Gefahren verbunden, wenn das öffentliche Straßennetz in Anspruch genommen wird. Verkehrsteilnehmer und Veranstaltungsteilnehmer müssen geschützt werden. Daher sind derartige Veranstaltungen erlaubnispflichtig.

Der Antragsvordruck für motorsportliche Veranstaltungen und der Antragsvordruck für die übrigen Veranstaltungen sowie die Merkblätter "Praktische Hinweise zum Wagenbau für Karnevalsumzüge" und "Was ist zu beachten beim Betrieb von Fahrzeugen/-kombinationen bei Brauchtumsveranstaltungen" können aus dem Formulardepot heruntergeladen werden.


Kleinere örtliche Veranstaltungen
= ortsübliche Prozessionen und andere ortsübliche kirchliche Veranstaltungen
sowie kleinere örtliche Brauchtumsveranstaltungen (z. B. Martins- und Nikolausumzüge)
sind weder erlaubnis- noch anzeigepflichtig.
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Gefahrgut-  sowie  Großraum- und Schwertransporte (auch landwirtschaftliche Großmaschinen, z.B. Mähdrescher)

Großraum- oder Schwertransporte

Um einen Großraum- oder Schwertransport handelt es sich, wenn die in den §§ 32 und 34 StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung) genannten Abmessungen überschritten werden.

Durch solche Transporte kann es zu Behinderungen des fließenden Verkehrs oder auch zu Sachbeschädigungen kommen. Aus diesem Grunde sind entsprechende Vorhaben vorab bei der Kreisverwaltung Höxter zu beantragen bzw. ist die Stellungnahme zur beabsichtigten Wegeführung bei der Kreisverwaltung einzuholen. Hier wird nun geprüft, welche Strecken zu welchen Zeiten mit den im Antrag genannten Fahrzeugen gefahren werden können, damit die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs nicht mehr als unbedingt notwendig beeinträchtigt wird.

Der Antrag kann über das Internet gestellt werden.
VEMAGS bietet ein bundeseinheitliches Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte. Für eine Registrierung oder weitere Informationen klicken Sie bitte hier.

Hinweis: Zusätzlich zu den straßenverkehrsrechtlichen Gebühren ist für die Betriebskosten des VEMAGS-Systems eine Kostenpauschale von derzeit 10,28 € für jeden erteilten Bescheid (Erlaubnis-, Storno-, Widerruf, Änderungs- und Einstellungsbescheid) zu erheben.

Zur Durchführung von Großraum- und Schwertransporten ist eine vorherige Verpflichtung als Verwaltungshelfer/-in durch den Kreis Höxter erforderlich. Zudem sind solche Transporte an zuvor erstellte Streckenbeschreibungen gebunden, auf welche die Fahrer der Begleitfahrzeuge durch die Kreispolizeibehörde Höxter geschult werden. Das Antragsformular sowie die im Kreis Höxter vorliegenden Streckenbeschreibungen finden Sie hier.
 

Gefahrguttransporte

Tanklastzüge spezieller Bauart, die brennbare flüssige Stoffe oder besondere brennbare Gasgemische transportieren, dürfen nur auf bestimmten Straßen gefahren werden. Die für den Transport erlaubten Routen Fahrwegbestimmung im Kreis Höxter sowie die Allgemeinverfügung können hier heruntergeladen werden.
 

Parkerleichterungen für Schwerbehinderte

Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen und Blinde erhalten auf Antrag einen Parkausweis, um ausgewiesene Parkplätze für Schwerbehinderte mit Rollstuhlfahrersymbol nutzen, gebührenfrei an Parkuhren und Parkscheinautomaten parken und eingeschränkte Parkzeiten überschreiten zu können.
Der Antrag kann aus dem Formulardepot heruntergeladen werden.

Weitere Informationen zu „Parkerleichterungen für Schwerbehinderte“ finden Sie hier.
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Parkerleichterungen für besondere Berufsgruppen

Parkerleichterungen und Ausnahmen vom Parkverbot können für Fahrzeuge bestimmter Berufsgruppen ermöglicht werden, z.B.

  1. Soziale Dienste (wie Alten- und Pflegedienste)
  2. Handwerksbetriebe


Die entsprechenden Genehmigungen können befristet für das Stadt- oder Kreisgebiet oder für Handwerksbetriebe für den Regierungsbezirk Detmold (OWL-Parkausweis) erteilt werden.
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Anordnung von Verkehrszeichen

(z.B. Ampeln, Geschwindigkeit, Überholverbot, Anlieger frei)

Anfragen bzw. Anregungen können gerne persönlich, telefonisch oder formlos per Post, E-Mail oder Fax mitgeteilt werden.
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Verkehrsschauen

Sämtliche Verkehrszeichen sind regelmäßig auf ihren tatsächlichen Nutzen hin zu überprüfen und überflüssige Schilder abzubauen. Zu diesem Zweck werden Bereisungen des örtlichen (Stadt- und Gemeindestraßen) und überörtlichen (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) Straßennetzes durchgeführt. Dabei wird besonderes darauf geachtet, dass Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen - auch bei Dunkelheit - gut sichtbar sind und sich in einem guten Zustand befinden und dass die Sicht an Kreuzungen, Bahnübergängen und Kurven ausreicht oder ob sie sich noch verbessern lässt. Gefährliche Stellen werden darauf hin überprüft, ob sich die Bereiche - ergänzend zu den Verkehrszeichen oder stattdessen - durch Verkehrseinrichtungen (Leitpfosten, Leittafeln, Schutzplanken) oder bauliche Maßnahmen ausreichend sichern lassen.

An den Verkehrsschauen sind die Polizei und die Straßenbaubehörden beteiligt; soweit erforderlich nehmen auch öffentliche Verkehrsunternehmen oder ortsfremde Sachkundige aus Kreisen der Verkehrsteilnehmer daran teil.
Bei der Prüfung der Sicherung von Bahnübergängen werden die Bahnunternehmen und für andere Schienenbahnen ggf. die für die technische Bahnaufsicht zuständigen Behörden hinzugezogen.
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Unfallkommission

Aufgabe der Unfallkommission ist es, das Verkehrsunfallgeschehen zu beobachten, auszuwerten und Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit zu beschließen. Die zeitgerechte Durchführung der Maßnahmen und die anschließende Entwicklung des Unfallgeschehens sind zu beobachten.
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Den aktuellen Verkehrsbericht finden Sie auf der Seite der Kreispolizeibehörde Höxter

Für Sie zuständig

Ihre Ansprechpartner
Abteilungsleiter Roland Vornholt
Kreishaus Höxter
Zimmer D 362
Moltkestraße 12
37671 Höxter
  05271 / 965-1400
  05271 / 965-81497

Termine nach Vereinbarung.


Marcel Himme
dauerhafte Verkehrsanordnungen, Unfallkommission, Ausnahmegenehmigungen nach § 46 StVO
Kreishaus Höxter
Zimmer D 367
Moltkestraße 12
37671 Höxter
  05271 / 965-1440
  05271 / 965-81499

Mo. bis Fr. 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Mo. bis Do. 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
oder nach Vereinbarung


Uwe Linnemann
Dauerhafte Verkehrsanordnungen, Unfallkommission, Ausnahmegenehmigungen nach § 46 StVO, Erstellen von Streckenbeschreibungen für die Durchführung von Großraum- und Schwertransporten
Kreishaus Höxter
Zimmer D 367
Moltkestraße 12
37671 Höxter
  05271 / 965-1439
  05271 / 965-81499

Mo. bis Fr. 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Mo. bis Do. 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
oder nach Vereinbarung


Nora Brakhane
Erlaubniserteilung von Großraum- und Schwertransporte, Absicherung von Arbeitsstellen an Straßen, erlaubnispflichtige Veranstaltungen
Kreishaus Höxter
Zimmer D 360
Moltkestraße 12
37671 Höxter
  05271 / 965-1425
  05271 / 965-81499

Mo. bis Fr. 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Di. und Do. 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
oder nach Vereinbarung


Carmen Gniadek
Erlaubniserteilung von Großraum- und Schwertransporten, Absicherung von Arbeitsstellen an Straßen, erlaubnispflichtige Veranstaltungen
Kreishaus Höxter
Zimmer D 360
Moltkestraße 12
37671 Höxter
  05271 / 965-1418
  05271 / 965-81499

Mo. bis Fr. 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Di. und Do. 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
oder nach Vereinbarung


Ina Heßler
Erlaubniserteilung von Großraum- und Schwertransporten, Absicherung von Arbeitsstellen an Straßen, erlaubnispflichtige Veranstaltungen
Kreishaus Höxter
Zimmer D 366
Moltkestraße 12
37671 Höxter
  05271 / 965-1416
  05271 / 965-81499

Mo. bis Fr. 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Di. und Do. 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
oder nach Vereinbarung


Ulf Meyer
Außendiensttätigkeiten im Bereich Verkehrssicherung und -überwachung, Baustellen- und Veranstaltungskontrolle
Kreishaus Höxter
Außendienst
Moltkestraße 12
37671 Höxter
  05271 / 965-1450
  05271 / 965-81499
Mo. bis Fr. 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Mo. bis Do. 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
oder nach Vereinbarung

Stefanie Gröne
Abgabe von Stellungnahmen zur Durchführung von Großraum- und Schwertransporten, Ausnahmen von der Straßenverkehrsordnung: Parkerleichterungen für Schwerbehinderte, Handwerker, soziale Dienste; Sonn- und Feiertagsfahrverbot, Gurt- und Helmpflicht
Kreishaus Höxter
Zimmer D 366
Moltkestraße 12
37671 Höxter
  05271 / 965-1437
  05271 / 965-81499

Mo. bis Fr. 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
oder nach Vereinbarung


Christina Kamp-Niemann
Abgabe von Stellungnahmen zur Durchführung von Großraum- und Schwertransporten, Ausnahmen von der Straßenverkehrsordnung: Parkerleichterungen für Schwerbehinderte, Handwerker, soziale Dienste; Sonn- und Feiertagsfahrverbot, Gurt- und Helmpflicht
Kreishaus Höxter
Zimmer D 364
Moltkestraße 12
37671 Höxter
  05271 / 965-1417
  05271 / 965-81499

Mo. bis Fr. 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
oder nach Vereinbarung