Sonderbauten - Fliegende Bauten
Beschreibung
Bei einer zeitlich begrenzten Aufstellung sogenannter Fliegender Bauten ist eine Gebrauchsabnahme durch den Kreis Höxter nötig, sofern sie über 5 Meter hoch sind und von Besucherinnen und Besuchern betreten werden. Ebenso sind Zelte, die größer als 75 Quadratmeter sind, abnahmepflichtig. Die Abnahme ist zeitgerecht - mindestens 2 Tage vor Gebrauch - beim Kreis Höxter zu beantragen.
Zu den Fliegenden Bauten zählen:
Karussells, Luftschaukeln, Riesenräder, Achterbahnen und Rutschbahnen, Tribünen, Buden, Zelte, bauliche Anlagen für artistische Vorführungen in der Luft, Bühnen und Überdachungen für Kabaretts und Konzerte
Gebühren
Je nach Größe und Art der Fliegenden Bauten werden Gebühren in Höhe von 30 € bis 500 € erhoben.
Erforderliche Unterlagen
Anzeige zur Gebrauchsabnahme für Fliegende Bauten
Rechtsgrundlagen
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018 - BauO NRW 2018)