Suche

Grundstücksteilung

Der Kreis Höxter ist als untere Bauaufsichtsbehörde für das gesamte Kreisgebiet - mit Ausnahme des Gebietes der Stadt Höxter - für die Genehmigung von Anträgen auf Teilung von bebauten Grundstücken zuständig.


Beschreibung

Die Teilung darf erst in das Liegenschaftskataster übernommen werden, wenn ein Genehmigungsbescheid vorliegt.

Gebühren

50 € bis 500 € je gebildetes bebautes Grundstück

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Teilungsgenehmigung
  • amtlicher Lageplan bzw. Lageplan, der von einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder Katasteramt erstellt wurde

Rechtsgrundlagen

Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018 - BauO NRW 2018)
Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (AVerwGebO NRW)
Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW)

Für Sie zuständig

Ihre Ansprechpartner
Dagmar Pape
Kreishaus Höxter
Zimmer D 529
Moltkestraße 12
37671 Höxter
  05271 / 965-4111
  05271 / 965-84199
Mo. bis Fr. 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Mo. bis Do. 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
oder nach Vereinbarung