Bauverwaltung
Beschreibung
Beratung
Bauherren, Architekten und Nachbarn werden in Fragen des Bauplaungs- und Bauordnungsrechts beraten, insbesondere im Bereich des Baunachbarrechts.
Bauordnungsverfügungen
Ordnungsbehördliches Einschreiten der unteren Bauaufsichtsbehörde wird in der Regel bei illegalen Baumaßnahmen, bei Nichtbeachtung von Auflagen und Bedingungen sowie bei Anzeigen baurechtswidriger Zustände durch Nachbarn oder Behörden erforderlich.
Oftmals geben Verstöße gegen die Grenzabstandsvorschriften oder Beschwerden aufgrund immissionsschutzrechtlicher Belästigungen Anlass zum ordnungsbehördlichen Einschreiten.
Bußgeldverfahren aufgrund von Ordnungswidrigkeiten
Das Bauen ohne Genehmigung oder Abweichungen von genehmigten Bauvorlagen sind Ordnungswidrigkeiten, die nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz verfolgt werden und mit einer Geldbuße bis zu 250.000 € geahndet werden können.
Als obere Bauaufsichtsbehörde entscheidet der Kreis Höxter über Eingaben und Beschwerden gegen die Stadt Höxter.
Rechtsgrundlagen
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018 - BauO NRW 2018)
Gesetz über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden - Ordnungsbehördengesetz - (OBG)
Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW)
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)