Bauüberwachung
Beschreibung
Im Rahmen der Bauüberwachung werden nach Errichtung des Rohbaus und bei Fertigstellung von genehmigungspflichtigen Bauvorhaben Bauzustandsbesichtigungen durchgeführt.
Auch Nachbarbeschwerden oder Hinweise anderer Behörden können Anlass für Baukontrollen sein.
Hinweise für Bauherren:
- Der Rohbau und die Fertigstellung sind der Bauaufsichtsbehörde schriftlich anzuzeigen (entsprechende Formulare werden dem Bauherrn mit der Baugenehmigung zugestellt).
- Nach der Bauzustandsbesichtigung wird dem Bauherrn über das Ergebnis eine gebührenpflichtige Bescheinigung, gegebenenfalls mit einem Bericht über festgestellte Mängel, zugestellt.
- Weitere Bescheinigungen von Sachverständigen, die gegebenenfalls der Bauaufsichtsbehörde vorzulegen sind, werden in der Baugenehmigung als besondere Auflagen aufgenommen (z. B. Standsicherheit, Brandschutz, Wärmeschutz, Schallschutz).
Rechtsgrundlagen
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018 - BauO NRW 2018)