Baulasten
Beschreibung
Baulasteintragung
Der Grundstückseigentümer kann durch eine Verpflichtungserklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde eine öffentlich-rechtliche Sicherung - sogenannte Baulast - auf sein Grundstück übernehmen. Eine Baulast soll die Voraussetzung für eine Baugenehmigung bzw. Teilungsgenehmigung schaffen und ist somit grundsätzlich vorhabenbezogen.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Baulasteintragung
- amtlicher Lageplan, der von einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder Katasteramt erstellt wurde bzw. einen Auszug aus dem Liegenschaftskataster - Flurkarte -
Gebühren
50 € bis 250 € je Baulasteintragung
Baulastlöschung
Dem formlosen Antrag auf Baulastlöschung kann stattgegeben werden, wenn ein öffentlich-rechtliches Interesse an der Baulasteintragung nicht mehr besteht.
Gebühren
50 € bis 250 € je Baulastlöschung
Baulastauskunft
Beim Kauf eines Grundstücks bzw. einer Immobilie kann es von Interesse sein, ob das Grundstück mit einer Baulast belegt wurde. Hierzu ist eine schriftliche Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis möglich.
Der Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis ist formlos zu stellen. Das berechtigte Interesse ist nachzuweisen.
Gebühren
- 30 € je Grundstück, wenn keine Baulast vorhanden ist
- 50 € bis 150 € je Grundstück, wenn eine Baulast vorhanden ist
Rechtsgrundlagen
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018 - BauO NRW 2018)
Baugesetzbuch (BauGB)
Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke - Baunutzungsverordnung - (BauNVO)
Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (AVerwGebO NRW)
Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW)