Brandschutz
Beschreibung
Aufgabe der Brandschutzdienststelle ist es, die Belange des Brandschutzes sowohl im Genehmigungsverfahren als auch nach Maßgabe baurechtlicher Vorschriften wahrzunehmen.
Im Einzelnen ist die Brandschutzdienststelle für folgende Aufgaben zuständig:
- Stellungnahmen im Baugenehmigungsverfahren
- Durchführung von Brandschauen in Gebäuden und Einrichtungen, die
- in erhöhtem Maße brand- oder explosionsgefährdet sind oder
- in denen bei Ausbruch eines Brandes oder bei einer Explosion eine große Anzahl von Personen oder erhebliche Sachwerte gefährdet sein würden
- Überprüfung von baulichen Anlagen nach den Sonderbauvorschriften
- Prüfung von Sicherheitskonzepten, zum Beispiel für Großveranstaltungen
- Brandschutztechnische Beurteilungen von Bebauungsplänen, Löschwasserversorgung und Straßenbaumaßnahmen
- Beratung von kreisangehörigen Feuerwehren sowie von Architekten, Planern, Bauherren und Privatpersonen
Rechtsgrundlagen
Gesetz über Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG)
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018 - BauO NRW 2018)
Sonderbauvorschriften