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Wohnraumförderung

Das Land NRW gewährt für den Bau von Mietwohnungen, den Neubau, Ersterwerb und den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum und die Modernisierung in bestehenden Gebäuden zinsgünstige Darlehen.


Beschreibung

Die Landesregierung verfolgt mit dem Wohnraumförderungsprogramm 2018 bis 2022 das Ziel, mehr geförderten und somit bezahlbaren Wohnraum in allen Marktsegmenten zu schaffen. Ein Förderschwerpunkt bleibt die Förderung von mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungen in der Mietwohnraumförderung. Dazu gehören unter anderem zielgerichtete Fördermaßnahmen zum Neubau von rollstuhlgerechten Wohnungen.

Die Eigentumsförderung wird als wichtiger Beitrag zur Erfüllung der Wohnwünsche vieler Familien sowie zur Bekämpfung der Altersarmut schrittweise und bedarfsgerecht ausgeweitet. Für eine verbesserte Inanspruchnahme der Eigentumsfördermittel werden gezielt Anreize gesetzt.

Neben der verbesserten Eigentumsförderung wird auch die Modernisierung von Bestandsimmobilien mit attraktiven Förderkonditionen und einem vereinfachten Regelwerk stärker unterstützt.

Grundsätzlich sind Einkommensgrenzen für die Förderung einzuhalten.


Informationen und Vordrucke zu den einzelnen Fördermöglichkeiten finden Sie auf den Seiten der NRW.BANK zu folgenden Themen:

Gebühren

Die Bewilligung von Landesdarlehen ist gebührenpflichtig. Berechnungsgrundlage ist die Darlehenshöhe. In den meisten Fällen wird jedoch die Mindestgebühr fällig. Diese beträgt zum Beispiel bei der Bewilligung eines Landesdarlehens für ein Eigenheim 500 €.

Erforderliche Unterlagen

Für die Prüfung einer Förderfähigkeit ist das Einkommen des Vorjahres sowie der letzten zwölf Monate vor dem Stichtag (Antragstellung) von allen zum Haushalt gehörenden Personen nachzuweisen.

Rechtsgrundlagen

Mehrjähriges Wohnraumförderungsprogramm 2018 -2022
Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB)
Richtlinie zur Förderung der Modernisierung von Wohnraum in Nordrhein-Westfalen (Modernisierungsrichtlinie – RL Mod)
Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW)



Verzinsung der Baudarlehen für Eigentumsmaßnahmen
 

Nach Ablauf von 5 bzw. 10 Jahren nach Bezugsfertigkeit wird der Zinssatz für das Landesdarlehen erhöht. Die Bauherren werden von der NRW.BANK entsprechend informiert und haben die Möglichkeit, durch eine Bescheinigung des Kreises Höxter (zuständige Stelle) nachzuweisen, inwieweit ihr anrechenbares Einkommen die dann gültige Einkommensgrenze einhält oder überschreitet.
 

Gebühren

Die Gebühr für die Ausstellung dieser Bescheinigung beträgt 10 €.
 

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung zur Zinssenkung,
  • Vordruck Einkommenserklärung,
  • Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate,
  • Leistungsbescheide (lt. Seite 2 Einkommenserklärung) für das vergangene und lfd. Kalenderjahr,
  • Steuerbescheid des Vorjahres,
  • Anschreiben der NRW.BANK,
  • unterschriebener Antrag auf Zinssenkung (Vordruck der NRW.BANK).

Für Sie zuständig

Ihre Ansprechpartner
Stefan Fickert
Wohnraumförderung (Technische Prüfung)
Kreishaus Höxter
Zimmer D 404
Moltkestraße 12
37671 Höxter
  05271 / 965-4141
  05271 / 965-84198
Mo. bis Fr. 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Mo. bis Do. 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
oder nach Vereinbarung

Christiane Albrecht
Wohnraumförderung
Kreishaus Höxter
Zimmer D 521
Moltkestraße 12
37671 Höxter
  05271 / 965-4143
  05271 / 965-84198

Mo. bis Do. 08:00 Uhr bis 13:30 Uhr
Fr. 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr


Eugenie Ewreinov
Wohnraumförderung
Kreishaus Höxter
Zimmer D 520
Moltkestraße 12
37671 Höxter
  05271 / 965-4144
  05271 / 965-84199
Mo. bis Fr. 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Mo. bis Do. 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
oder nach Vereinbarung

Simone Witzik
Wohnraumförderung
Kreishaus Höxter
Zimmer D 520
Moltkestraße 12
37671 Höxter
  05271 / 965-4145
  05271 / 965-84198
Mo. bis Fr. 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Mo. bis Do. 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
oder nach Vereinbarung