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Gewässerausbau

Gewässerausbau ist die Herstellung, die Beseitigung und die wesentliche Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer. Dazu benötigen Sie eine wasserrechtliche Genehmigung, die Sie bei der Unteren Wasserbehörde beantragen.

Grundwasserentnahmen (Grundwasserbrunnen, Wärmepumpen)

Das Grundwasser ist als Grundlage allen Lebens besonders zu schützen. Um es nutzbar zu machen, kann es z. B. durch Brunnen entnommen und als Trink- und Brauchwasser ge- bzw. verbraucht werden. Für die Entnahme von Grundwasser wird eine Erlaubnis benötigt. Die Erlaubnis kann nur erteilt werden, wenn nachteilige Auswirkungen ausgeschlossen sind.

Güllebehälter, Gärfuttersilos, landwirtschaftliche Eigenbedarfstankstellen

Im landwirtschaftlichen Bereich geht es häufig um das Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle, Silagesickersäften und Festmist (JGS-Anlagen).  JGS ist die Abkürzung für folgende wassergefährdende Stoffe:

  • Jauche
  • Gülle (Flüssigmist)
  • Silagesickersäfte (Gärsaft und belastete Sickerwässer)
  • Festmist (auf Dungstätten) 

Diese Stoffe sind geeignet, nachhaltig die physikalische oder biologische Beschaffenheit des Grund-, Oberflächenwassers sowie des Bodens nachteilig zu verändern.

Hochwasserschutz, Überschwemmungsgebiete

Die Überschwemmungsgebiete sollen aus Gründen des Hochwasserschutzes nicht verändert werden und sind von Bebauungen freizuhalten. Deshalb sind bauliche Maßnahmen in Überschwemmungsgebieten grundsätzlich verboten.

In einigen Fällen kann von diesem Verbot eine Befreiung erteilt werden. Zuständig hierfür ist der Kreis Höxter. Von dieser Zuständigkeit sind allerdings Veränderungen im Überschwemmungsgebiet der Weser ausgenommen. In diesen Fällen ist die Befreiung bei der Bezirksregierung Detmold zu beantragen.

Immissionsschutz

Im  Immissionsschutz geht es um den Schutz vor schädlichen Luftverunreinigungen, Geräuschen, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und sonstigen Gefahren.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Kleinkläranlagen

Sie haben ein Wohnhaus im Außenbereich, aber an Ihrem Grundstück liegt kein Kanal?Dann können Sie das Schmutzwasser in einer Kleinkläranlage reinigen und dann in ein Gewässer einleiten. Dazu benötigen Sie allerdings eine wasserrechtliche Erlaubnis, die Sie bei der Unteren Wasserbehörde beantragen.

Kopfweidenpflege

Die Pflege von Kopfweiden kann auf Antrag gefördert werden.

Lärm

Lärm sind laute Geräusche. Das Ohr nimmt die Geräusche auf und verarbeitet die enthaltenen Informationen. Geräusche werden von jedem Menschen unterschiedlich empfunden. Sie entstehen durch Schwingungen breiten sich in der Luft in Form von Schallwellen aus. Die Stärke des Schalls, also die Lautstärke kann man messen.
Die Messgröße heißt Schalldruck. Der Messwert wird als Schalldruckpegel angegeben.
Maschinen, Verkehr oder Freizeitlärm können unterschiedlichsten Lärm verursachen. Daher gibt es Grenzwerte die zur Tag- und Nachtzeit eingehalten werden müssen.

Landschaftspläne und Schutzgebiete

Die Landschaftsplanung bildet die Grundlage für alle Maßnahmen des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Landschaftsentwicklung.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Landwirtschaftlich genutztes Grünland

Wiesen und Weiden unserer Kulturlandschaft sind durch die bäuerliche Landnutzung der Menschen geprägt worden. Als sogenanntes Grünland stellen sie einen besonders bedeutungsvollen Lebensraum für viele Pflanzen und Tiere dar.