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AIDS/HIV-Beratung und sexuell übertragbare Infektionen

Der Gesundheitsdienst des Kreises Höxter bietet eine kostenlose, anonyme und vertrauliche Beratung und Aufklärung zu HIV, AIDS und sexuell übertragbaren Infektionen (STI) an.

Amtsärztliche Gutachten

Wir führen Begutachtungen im gesetzlichen Auftrag für Institutionen wie z. B. regionale Ämter und Behörden durch, aber auch für Privatpersonen.

Arzneimittel und Gefahrstoffe

Die Abteilung Gesundheitsschutz überprüft den Verkehr mit Arzneimitteln und Gefahrstoffen in den Apotheken und Einzelhandelsgeschäften im Kreis Höxter.
Einige Tätigkeiten evtl. Betreiber sind erlaubnis-, genehmigungs- oder anzeigepflichtig.

Ausbildungsförderung (BAföG)

Ziel der Ausbildungsförderung ist es, jedem jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von seiner sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren, die seinen Fähigkeiten und Interessen entspricht.
Die Förderbeträge werden zum 01.08.2019 und zum 01.08.2020 erhöht.

Badewasserüberwachung

Die Abteilung Gesundheitsschutz des Kreises Höxter berät die Betreiber von Badeseen, Frei- und Hallenbädern und überwacht die Hygiene und die Wasserqualität.

Beratungssprechstunde durch den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst

Der Kinder- und Jugendärztliche Dienst des Kreises Höxter bietet eine Beratungssprechstunde für Kinder aller Altersgruppen und deren Eltern, Betreuer/innen, Erzieher/innen oder Lehrer/innen an.

Gesundheitsförderung und Prävention

Gesundheitsförderung beschreibt Maßnahmen zur Erhaltung und Stärkung der Gesundheit eines Menschen. Somit ist sie darauf ausgerichtet, die gesundheitlichen Ressourcen der Menschen zu stärken und die Lebensbedingungen des Einzelnen zu verbessern. Da Gesundheit ein komplexes Zusammenspiel verschiedener Faktoren ist, muss auch die Gesundheitsförderung so vielfältig wie möglich gestaltet werden.

Unter Prävention werden im Kontext der Gesundheitsförderung alle Bestrebungen verstanden, die der Reduzierung von Gesundheitsrisiken und der Vermeidung oder Verschlimmerung von Krankheiten dienen.

Hygiene in Einrichtungen

Auf der Grundlage des am 01.01.2001 in Kraft getretenen Infektionsschutzgesetzes, der entsprechenden Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes und diverser landesrechtlicher Verordnungen werden von der unteren Gesundheitsbehörde überwacht:

  • die Hygiene in Krankenhäusern,
  • die Hygiene in Alten- und Pflegeheimen
  • die Hygiene in Gemeinschaftsunterkünften und Obdachlosenunterkünften,
  • die Hygiene in Piercing– und Tätowierstudios,
  • die Hygiene in der Fußpflege sowie in Kosmetik- und Sonnenstudios,
  • die Hygiene auf Campingplätzen,
  • die Umwelthygiene.

Impfberatung

Haben Sie Fragen zu Impfungen? Wir beraten Sie.

Infektionsschutz / Seuchenabwehr

Die Abteilung Gesundheits- und Verbraucherschutz überwacht das Auftreten und die Meldungen von schwerwiegenden Infektionskrankheiten beim Menschen.

aktuell: Informationen zu neuen Coronavirus (2019-nCoV) finden Sie unter
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html.