Suche

Haushaltswirtschaft / Finanzmanagement

Die Finanzabteilung stellt in Zusammenarbeit mit den übrigen Dienststellen des Kreises Höxter die jährlichen Haushaltspläne auf, betreut die laufende Haushaltswirtschaft und stellt zum Abschluss der Haushaltsjahre die Jahresabschlüsse auf.

Hilfe zur Pflege

Hilfe zur Pflege wird Pflegebedürftigen gewährt, die aufgrund ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie evtl. vorrangiger Ansprüche nicht in der Lage sind, die Kosten selbst zu bestreiten.

Hochwasserschutz, Überschwemmungsgebiete

Die Überschwemmungsgebiete sollen aus Gründen des Hochwasserschutzes nicht verändert werden und sind von Bebauungen freizuhalten. Deshalb sind bauliche Maßnahmen in Überschwemmungsgebieten grundsätzlich verboten.

In einigen Fällen kann von diesem Verbot eine Befreiung erteilt werden. Zuständig hierfür ist der Kreis Höxter. Von dieser Zuständigkeit sind allerdings Veränderungen im Überschwemmungsgebiet der Weser ausgenommen. In diesen Fällen ist die Befreiung bei der Bezirksregierung Detmold zu beantragen.

Hygiene in Einrichtungen

Auf der Grundlage des am 01.01.2001 in Kraft getretenen Infektionsschutzgesetzes, der entsprechenden Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes und diverser landesrechtlicher Verordnungen werden von der unteren Gesundheitsbehörde überwacht:

  • die Hygiene in Krankenhäusern,
  • die Hygiene in Alten- und Pflegeheimen
  • die Hygiene in Gemeinschaftsunterkünften und Obdachlosenunterkünften,
  • die Hygiene in Piercing– und Tätowierstudios,
  • die Hygiene in der Fußpflege sowie in Kosmetik- und Sonnenstudios,
  • die Hygiene auf Campingplätzen,
  • die Umwelthygiene.