Kommunale Gesundheitskonferenz
Beschreibung
Seit 1998 ist jede Kommune gemäß des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG) dazu verpflichtet eine Kommunale Gesundheitskonferenz einzuberufen. Die Kommunale Gesundheitskonferenz berät gemeinsam interessierende Fragen der gesundheitlichen Fürsorge und Versorgung auf örtlicher Ebene und wirkt durch entsprechende Empfehlungen bei der Sicherung und qualitativen Weiterentwicklung gesundheitlicher Angebotsstrukturen mit.
Vor allem Prävention und Gesundheitsförderung stehen aktuell im Fokus. Hintergrund ist das Präventionsgesetz. Angebote sollen dort etabliert werden, wo Menschen leben, lernen und arbeiten, und alle Altersgruppen erreichen.
Außerdem wirkt die Kommunale Gesundheitskonferenz an der Gesundheitsberichterstattung mit.
Zu den Mitgliedern gehören regionale und überregionale Akteure aus allen Bereichen des Gesundheitswesens. Sitzungen finden bei Bedarf und mindestens einmal im Jahr statt.
Die Geschäftsführung der Gesundheitskonferenz wird durch die untere Gesundheitsbehörde des Kreises Höxter vertreten.
Geschäftsführerin : Caroline Fechner, Tel. 05271/ 965 - 2001
Aktuelles:
Wegweiser zu mehr Gesundheit
Rechtsgrundlagen
Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst, Präventionsgesetz
Für Sie zuständig
Formulare
![]() | Notfallkarte deutsch |
![]() | Wegweiser zu mehr Gesundheit |
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