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Abgeschlossenheitsbescheinigung

Der Kreis Höxter ist als untere Bauaufsichtsbehörde für das gesamte Kreisgebiet - mit Ausnahme des Gebietes der Stadt Höxter - für die Ausstellung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen zuständig.


Beschreibung

Der Eigentümer benötigt zur Eintragung in das Grundbuch eine Abgeschlossenheitsbescheinigung für die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen. Die untere Bauaufsichtsbehörde muss bestätigen, dass die Wohnungen oder sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind.

Gebühren

  50 € - 150€  je Sondereigentumsanteil
  20 €  je Garagenstellplatz
100 €  Aufteilungsplan
  30 €  Mehrausfertigung Abgeschlossenheitsbescheinigung
  30 €  Mehrausfertigung Aufteilungsplan

Erforderliche Unterlagen

  • formloser Antrag
  • in 2-facher Ausfertigung: Lageplan, Bauzeichnungen aller Geschosse, des Gebäudeschnitts, der Gebäudeansichten mit Nummerierung; gleiches gilt für Nebengebäude (Garagen etc.)

Rechtsgrundlagen

Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht - Wohnungseigentumsgesetz - (WoEigG)
Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (AVerwGebO NRW)
Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW)

Für Sie zuständig

Ihre Ansprechpartner
Dagmar Pape
Kreishaus Höxter
Zimmer D 529
Moltkestraße 12
37671 Höxter
  05271 / 965-4111
  05271 / 965-84199
Mo. bis Fr. 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Mo. bis Do. 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
oder nach Vereinbarung