Abgeschlossenheitsbescheinigung
Beschreibung
Der Eigentümer benötigt zur Eintragung in das Grundbuch eine Abgeschlossenheitsbescheinigung für die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen. Die untere Bauaufsichtsbehörde muss bestätigen, dass die Wohnungen oder sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind.
Gebühren
50 € - 150€ je Sondereigentumsanteil
20 € je Garagenstellplatz
100 € Aufteilungsplan
30 € Mehrausfertigung Abgeschlossenheitsbescheinigung
30 € Mehrausfertigung Aufteilungsplan
Erforderliche Unterlagen
- formloser Antrag
- in 2-facher Ausfertigung: Lageplan, Bauzeichnungen aller Geschosse, des Gebäudeschnitts, der Gebäudeansichten mit Nummerierung; gleiches gilt für Nebengebäude (Garagen etc.)
Rechtsgrundlagen
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht - Wohnungseigentumsgesetz - (WoEigG)
Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (AVerwGebO NRW)
Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW)