Elterngeld
Beschreibung
Beim Elterngeld wird es für Kinder, die ab 01.01.2015 bzw. ab 01.07.2015 geboren werden, mit dem Gesetz zur Einführung des Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit einige Änderungen geben.
Eltern von Mehrlingen haben einen Elterngeldanspruch pro Geburt und erhalten wie bisher den Mehrlingszuschlag in Höhe von 300 Euro für das zweite und jedes weitere Mehrlingskind. Diese Regelung gilt für Geburten ab 1. Januar 2015.
Das ElterngeldPlus soll es für die Eltern in Zukunft leichter machen, Elterngeld und Teilzeitarbeit miteinander zu kombinieren. Darüber hinaus sollen die flexibleren Regelungen zur Elternzeit den Eltern mehr Gestaltungsspielraum ermöglichen. Diese Regelungen gelten für Geburten ab 01.07.2015.
Warum wird das Elterngeld gezahlt?
Eltern sollen sich Zeit für ihre Kinder nehmen können, ohne deswegen einen allzu großen finanziellen Einbruch verkraften zu müssen. Zusammen mit dem Ausbau der Kinderbetreuung, der verbesserten steuerlichen Absetzbarkeit von Betreuungskosten und mehr Familienfreundlichkeit im Arbeitsleben soll es helfen, Kinderwünsche zu verwirklichen.
Wer bekommt das Elterngeld?
Elterngeld gibt es für Erwerbstätige, Beamte, Selbständige und erwerbslose Elternteile, Studierende und Auszubildende, Adoptiveltern, Pflegeeltern (nur Adoptionspflege!) und in Ausnahmefällen auch für Verwandte dritten Grades. Das Elterngeld ist also allen Eltern garantiert, auch wenn sie vor der Geburt nicht berufstätig waren. Wer mehr als 30 Stunden pro Woche arbeitet oder der Reichensteuer unterliegt (Alleinerziehende mit einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro; Paare 500.000 Euro) hat keinen Anspruch auf Elterngeld.
Wie hoch ist das Elterngeld?
Zuständige Stelle für die Bürgerinnen und Bürger im Kreis Höxter
Ab dem 01. Januar 2008 ist die Kreisverwaltung Höxter für das Elterngeld zuständig. Anspruchsberechtigte Mütter oder Väter können ihre Anträge direkt an den Kreis Höxter, Abteilung Beratung von Familien und Jugendlichen, Moltkestr. 12, 37671 Höxter, richten.
Erforderliche Unterlagen
Zur Beantragung von Elterngeld:
- Original Geburtsbescheinigung Ihres Kindes mit dem Zusatz "zur Beantragung von Elterngeld";
- Einkommensnachweise aus den 12 Monaten vor der Geburt (bei Vätern mit nichtselbständiger Arbeit und Nichterwerbstätigen) bzw. vor dem Beginn der Schutzfrist (bei Arbeitnehmerinnen); bei Selbständigen kommt es auf den konkreten Fall an (hier kann z. B. telefonisch erfragt werden, welche Unterlagen benötigt werden);
- Bescheinigung der Krankenkasse über den Bezug von Mutterschaftsgeld (nach Geburt des Kindes ausgestellt) oder bei Beamtinnen taggenauer Nachweis über den Zeitraum der Mutterschutzfrist und die während dieser Zeit erhaltenen Dienstbezüge;
- Bescheinigung über den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld;
- Angaben über die zu erwartenden Einkünfte im Bezugszeitraum (z. B. Prognoseberechnung des Arbeitgebers, BWA);
- wenn Sie aus einem Staat kommen, der nicht zur Europäischen Union gehört: Kopie des Aufenthaltstitels (Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis).
- Steuerbescheid des Jahres vor der Geburt des Kindes, wenn Ihnen dieser vom Finanzamt vorliegt.
Rechtsgrundlagen
Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
Für Sie zuständig
Formulare
Online-Antrag Elterngeld |
Antrag auf Elterngeld (für Geburten bis Ende März 2024) |
Antrag auf Elterngeld (für Geburten ab April 2024) |
Einkommenserklärung für Selbstständige |
Erklärung für Alleinerziehende |
Zuständigkeit beim Elterngeld |
Infobroschüre ElterngeldPlus |
Änderungsantrag bzgl. der Covid-19-Pandemie |
Erläuterungen zum Elterngeld aufgrund der Covid-19-Pandemie |
Hinweis Datenschutz Beratung und Gewährung von Geldleistungen nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz |
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Online erledigen
Informationen rund um das Thema "Elterngeld" erhalten Sie hier:
www.familienportal.nrw/elterngeld
Hier geht es direkt zum Online-Antrag Elterngeld.