Wasser- und Heilquellenschutzgebiete
Beschreibung
Wasser- und Heilquellenschutzgebiete
Wasserschutzgebiete
Die Erhaltung der hohen Trinkwasserqualität sowie die Versorgung der Bevölkerung mit hochwertigem Trinkwasser ist als unentbehrlich anzusehen. Das für die Allgemeinheit unersetzliche Grundwasservorkommen muss daher gegen schädliche Einwirkungen geschützt werden, um auch zukünftig eine umfassende und dauerhafte Trinkwasserversorgung zu gewährleisten.
Mit der ordnungsbehördlichen Festsetzung von Wasserschutzgebieten soll das Grundwasser in einem abgegrenzten Einzugsgebiet sowohl ober- als auch unterirdisch vor Gefährdungen wie Verunreinigungen und übermäßige Beanspruchung des Grundwassers geschützt werden.
Die Wasserschutzgebiete werden aufgrund der hydrogeologischen Verhältnisse des Untergrundes in der Regel in 3 Schutzzonen aufgeteilt. In diesen Zonen (Fassungsbereich, engere Schutzzone und weitere Schutzzone) sind bestimmte Handlungen verboten oder nur für beschränkt zulässig erklärt. Generell soll in der unmittelbaren Nähe einer öffentlichen Trinkwasserversorgungsanlage (Fassungsbereich) sichergestellt sein, dass jegliche Beeinträchtigung oder Verunreinigung des Grundwassers vermieden wird. Die engere Schutzzone eines Wasserschutzgebietes soll gewährleisten, dass das Trinkwasser nicht durch Bakterien, Viren, Parasiten (pathogene Mikroorganismen) verunreinigt wird. Die weitere Schutzzone dient in der Regel dem Schutz des Grundwassers vor schwer abbaubaren Stoffen und der Sicherstellung der erforderlichen Grundwasserneubildung.
Im Kreis Höxter bestehen derzeit insgesamt 41 festgesetzte Wasserschutzgebiete mit einer Gesamtfläche von rd. 12.050 ha. Die entsprechenden Wasserschutzgebietsverordnungen können beim Kreis Höxter, den Wasserwerksbetreibern und bei der Bezirksregierung Detmold eingesehen werden.
Heilquellenschutzgebiete
Heilquellen sind natürlich zutage tretende oder künstlich erschlossene Wasser- oder Gasvorkommen, die auf Grund ihrer chemischen Zusammensetzung, ihrer physikalischen Eigenschaften oder nach der Erfahrung geeignet sind, Heilzwecken zu dienen.
Zum Schutz einer staatlich anerkannten Heilquelle werden Heilquellenschutzgebiete festgesetzt, die in qualitative und quantitative Schutzzonen eingeteilt werden, für die unterschiedliche Anforderungen gelten. Ebenso wie bei Wasserschutzgebieten sind auch in den Zonen der Heilquellenschutzgebiete Handlungen, die den Bestand oder die Beschaffenheit des zu schützenden Wassers gefährden, untersagt oder nur beschränkt zulässig.
Im Kreis Höxter sind derzeit 4 Heilquellenschutzgebiete festgesetzt. Die gesamte Fläche dieser Schutzgebiete erstreckt sich auf rd. 9.950 ha. Die zutage tretenden Heilwässer finden u. a. für Trink- und Badekuren Verwendung.
Sofern Vorhaben oder Maßnahmen in Wasser- oder Heilquellenschutzgebieten durchgeführt werden, sind die Vorschriften der jeweils geltenden Schutzgebietsverordnungen zu beachten und einzuhalten. In diesen Fällen ist es empfehlenswert, sich vor der Durchführung der Maßnahme mit der unteren Wasserbehörde des Kreises Höxter in Verbindung zu setzen.
Gebühren
Mindestgebühr: 100,00 Euro
Rechtsgrundlagen
§§ 51, 52 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes (WHG)
§§ 14 - 16 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LWG)
Für Sie zuständig
Formulare
Beteiligte im Schutzgebietsverfahren (Merkblatt) |
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