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Kinder- und Jugendschutz

Information, Beratung und Förderung in allen Fragen und Angelegenheiten/Maßnahmen des Kinder- und Jugendschutzes.


Beschreibung

Kinder "stark" machen ist das Ziel im Kinder- und Jugendschutz. Sie sollen vor gefährdenden Einflüssen geschützt und gleichzeitig zur Übernahme von Verantwortung für sich und ihre Mitmenschen befähigt werden.
Diesem Auftrag kommt das Jugendamt des Kreises Höxter, insbesondere durch Beratung und Förderung von Veranstaltungen, Projekten sowie Seminaren zu den unterschiedlichsten Themen des Jugendschutzes, wie Konsumverhalten, Sucht, Umgang mit Medien, Gewalt und so weiter, nach.
Weitere Einzelheiten hierzu finden Sie in den Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit.                   

Erweiterte Führungszeugnisse für Ehren- und Nebenamtliche in der Jugendarbeit 
(§ 72 a SGB XIII)

Der Bundesgesetzgeber hat zum 01.01.2012 das sog. Bundeskinderschutzgesetz erlassen. Damit wurde geregelt, dass u. a. Ehrenamtliche und Nebenamtliche, die Kinder oder Jugendliche beaufsichtigen, betreuen, erziehen oder ausbilden oder einen vergleichbaren Kontakt haben, ein sog. „erweitertes Führungszeugnis“ vorzulegen haben. 

Anliegen des Gesetzgebers war es, das erweiterte Führungszeugnis als Element eines umfassenden Präventions- und Schutzkonzeptes zur Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen zu etablieren. 

Es geht hierbei nicht um einen „Generalverdacht“ gegen die in der Kinder- und Jugendhilfe tätigen Personen, deren Engagement existenziell für die Kinder und Jugendhilfe und daher nicht hoch genug zu schätzen ist. Vielmehr soll die Regelung des § 72 a SGB VIII als Anstoß zu einem neuen Verständnis von präventivem Kinderschutz und zur Entwicklung eines allgemein akzeptierten und durch geeignete sonstige Maßnahmen flankierenden Präventionskonzeptes verstanden werden. Die Vereinbarung nach § 72 a SGB VIII soll sicherstellen, dass unter der Verantwortung der freien Träger der Jugendhilfe bzw. Vereine nur ehren- oder nebenamtliche Personen, Kinder und Jugendliche beaufsichtigen, betreuen oder erziehen, die nicht wegen einer sexuellen Straftat rechtskräftig verurteilt worden sind. 

Zur Sicherstellung, dass auch ehrenamtlich und nebenamtlich Tätige dem Verein/freien Träger ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen, schließt das Kreisjugendamt Höxter mit allen Trägern der freien Jugendhilfe, insbesondere mit den Vereinen, Vereinbarungen, die die Einsichtnahme in die erweiterten Führungszeugnisse und die gesamte Umsetzung regeln. 

Rechtsgrundlagen

Sozialgesetzbuch VIII
Jugendschutzgesetz
Jugendarbeitsschutzgesetz

Für Sie zuständig

Ihre Ansprechpartner
Deborah Scherf
Kinder- und Jugendschutz: Jugendförderung / Jugendschutz
Zimmer C 247
 
  05271 / 965-3717
  05271 / 965-83391

Thomas Biermann
Kinder- und Jugendschutz: Jugendförderung / Jugendschutz
Zimmer C 247
 
  05271 / 965-3712
  05271 / 965-83799