Hilfe zur Pflege
Beschreibung
Welche Leistungen werden gewährt?
Die Hilfe zur Pflege umfasst
- Leistungen zur häuslichen Pflege
- Geldleistungen
- Sachleistungen
- Hilfsmittel (z.B. Haltegriffe, Hausnotruf, Toilettensitzerhöhungen etc.)
- Leistungen zur teilstationären Pflege
- Leistungen für die Kurzzeitpflege
- Leistungen für die stationäre Pflege
- Pflegewohngeld
- Übernahme der nicht gedeckten Heimkosten im Rahmen der Sozialhilfe
- Hier finden Sie Informationen für Heimbewohner/innen und ihre Angehörigen zum Pflegewohngeld und zur Sozialhilfegewährung
Die Höhe der Leistung ist abhängig von der Pflegestufe sowie dem Einkommen und Vermögen des Hilfesuchenden. Die Feststellung der Pflegestufe erfolgt in der Regel durch die Pflegekasse nach Begutachtung durch den medizinischen Dienst der Krankenversicherung oder bei Nichtbestehen einer Pflegeversicherung durch die Pflegefachkraft des Kreises Höxter.
Werden Leistungen der Sozialhilfe gewährt, erfolgt eine Prüfung, ob die zum Unterhalt verpflichteten Angehörigen oder sonstige privatrechtlich Verpflichtete zur Erstattung der gewährten Sozialleistungen herangezogen werden können. Nähere Informationen finden Sie hier.
Hier finden Sie Informationen zur Pflegeberatungsstelle des Kreises Höxter.
Erforderliche Unterlagen
- Grundantrag
- Vorsorgevollmacht bzw. Betreuerbestellung (falls vorhanden)
- Kontoauszüge der letzten 3 Monate (Tag der Antragstellung)
- Mietvertrag/-bescheinigung
- Einkommensnachweise, z. B. Verdienstbescheinigung, Kindergeldbescheid, Bescheid des Arbeitsamtes über Arbeitslosenunterstützung, Rentenbescheid etc.
- Vermögensauflistung mit Nachweisen (Sparbücher der letzten 10 Jahre, aktuelle Rückkaufswerte von Lebens-, Sterbe- und Unfallversicherungen, Beteiligungen jeder Art, Wertpapiere, Aktien, Geldanlagen der letzten 10 Jahre)
- eine Bescheinigung der kontoführenden Bank bzw. Sparkasse über alle zzt. bestehenden Konten sowie über alle in den letzten 10 Jahren aufgelösten Konten. Bei den aufgelösten Konten ist auch das Auflösungsdatum und der Auflösungssaldo durch die Bank/Sparkasse zu bescheinigen
- Pflegeversicherung (Nachweise über die Einstufung und die Leistungen)
- Übertragsverträge / Änderungsverträge
Rechtsgrundlagen
- Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - Sozialhilfe - SGB XII und die Durchführungsverordnungen
- Sozialgesetzbuch Erstes Buch - Allgemeiner Teil - SGB I
- Sozialgesetzbuch Zehntes Buch - Verfahrensrecht - SGB X
- Alten- und Pflegegesetz NRW (APG NRW)
- Verordnung zur Ausführung des Alten- und Pflegesetzes Nordrhein-Westfalen
und nach § 92 SGB XI (APG DVO NRW)
- Verordnung zur Ausführung des Alten- und Pflegesetzes Nordrhein-Westfalen
Verwandte Themen
Für Sie zuständig
Formulare
Hinweis Datenschutz Hilfe zur Pflege |
Grundantrag auf Gewährung von Sozialhilfe |
Informationen für Heimbewohner/innen und ihre Angehörigen |
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