Baum- und Heckenpflege
Beschreibung
Nach dem Bundesnaturschutzgesetz dürfen daher in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September grundsätzlich keine Bäume, Gebüsche und Hecken beschnitten, gefällt oder auf den Stock gesetzt werden.
Zulässig sind lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des (jährlichen) Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.
Erforderliche Unterlagen
Im Vorfeld von Fäll- oder Schnittarbeiten an Gehölzen außerhalb geschlossener Ortschaften muss immer ein formloser Antrag an den Kreis Höxter, Abteilung Umweltschutz und Abfallwirtschaft - Untere Naturschutzbehörde, Moltkestraße 12, 37671 Höxter, gerichtet werden. Hieraus müssen sich Ort (Gemarkung, Flur, Flurstück) und Umfang des Eingriffs ergeben. Nach Erhalt der Genehmigung dürfen die Arbeiten durchgeführt werden.
Fragen beantworten die Mitarbeiter unter 05271 / 965-4212 oder 965-4213.
Für Sie zuständig
Formulare
Merkblatt Heckenpflege |
Merkblatt Obstbaumschnitt |
Hinweise zu Gehölzpflegemaßnahmen |
Hinweis: Um die Formulare im PDF-Format betrachten zu können, benötigen Sie einen aktuellen PDF-Reader. Den Acrobat Reader von Adobe können Sie sich auf der Website von Adobe kostenlos herunterladen.