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Baum- und Heckenpflege

Bäume, Hecken und Sträucher dienen zahlreichen Tieren als Unterschlupf, bieten Nahrung oder sind Brut- und Ruhestätte, weshalb sie während der Brut- und Vegetationsperiode in der Zeit von März bis September nicht zurückgeschnitten werden dürfen.


Beschreibung

Nach dem Bundesnaturschutzgesetz dürfen daher in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September grundsätzlich keine Bäume, Gebüsche und Hecken beschnitten, gefällt oder auf den Stock gesetzt werden.
Zulässig sind lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des (jährlichen) Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.

Erforderliche Unterlagen

Im Vorfeld von Fäll- oder Schnittarbeiten an Gehölzen außerhalb geschlossener Ortschaften muss immer ein formloser Antrag an den Kreis Höxter, Abteilung Umweltschutz und Abfallwirtschaft - Untere Naturschutzbehörde, Moltkestraße 12, 37671 Höxter, gerichtet werden. Hieraus müssen sich Ort (Gemarkung, Flur, Flurstück) und Umfang des Eingriffs ergeben. Nach Erhalt der Genehmigung dürfen die Arbeiten durchgeführt werden.

Fragen beantworten die Mitarbeiter unter 05271 / 965-4212 oder 965-4213.

Für Sie zuständig

Ihre Ansprechpartner
Christian Schröer
Baum- und Heckenpflege
Kreishaus Höxter
Zimmer A 703
Moltkestraße 12
37671 Höxter
  05271 / 965-4212
  05271 / 965-865
Mo. bis Fr. 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Mo. bis Do. 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
oder nach Vereinbarung

Diego Krämer
Baum- und Heckenpflege
Kreishaus Höxter
Zimmer A 701
Moltkestraße 12
37671 Höxter
  05271 / 965-4213
  05271 / 965-4498
Mo. bis Fr. 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Mo. bis Do. 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
oder nach Vereinbarung

Formulare

Merkblatt Heckenpflege Merkblatt Heckenpflege
Merkblatt Obstbaumschnitt Merkblatt Obstbaumschnitt
Hinweise zu Gehölzpflegemaßnahmen Hinweise zu Gehölzpflegemaßnahmen

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