Hochwasserschutz, Überschwemmungsgebiete
Beschreibung
Die Hochwasserkatastrophen der letzten Jahre zeigen, dass der vorsorgende Hochwasserschutz eine wichtige Aufgabe im Bereich der Wasserwirtschaft darstellt. Zum Schutz vor Hochwassergefahren wurden Überschwemmungsgebiete festgesetzt, die bei Hochwasser überflutet werden.
In diesen festgesetzten Überschwemmungsgebieten sind folgende Maßnahmen untersagt:
- das Erhöhen oder Vertiefen der Erdoberfläche,
- die Errichtung oder Erweiterung von baulichen Anlagen
- das Lagern oder Ablagern von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern können
- das Umwandeln von Grünland in Ackerland,
- das Anlegen von Baum- und Strauchpflanzungen
- das Lagern, Umschlagen, Abfüllen, Herstellen, Behandeln von wassergefährdenden Stoffen, ausgenommen der fachgerechte Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln
Eine Befreiung von den Verbotsbestimmungen kann nur in einzelnen Fällen und unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen. Z. B. wenn durch die beantragte Maßnahme der Hochwasserschutz nicht gefährdet wird oder bereits ein Baurecht besteht. Es empfiehlt sich, die Angelegenheit vor der Antragstellung mit der zuständigen Behörde abzuklären.
Wissenswertes zum Thema:
Der Erhalt von Rückhalteflächen in Überschwemmungsgebieten hat im Rahmen des Hochwasserschutzes eine besondere Bedeutung. Ehemalige Überschwemmungsgebiete, die als Rückhalteflächen geeignet sind, sollen soweit wie möglich wieder hergestellt werden. Mittlerweile wurden für besonders stark von Hochwasser betroffenen Gewässer zusätzlich Hochwasseraktionspläne durch das Land NRW erstellt. Mit der Aufstellung dieser Pläne sollen folgende Ziele erreicht werden:
- Minderung der Schadensrisiken
- Minderung der Hochwasserstände
- Verstärkung des Hochwasserbewusstseins und
- Verbesserung der Hochwasserinformationen für die Bevölkerung.
Im Kreis Höxter gibt es bereits für die Emmer, Nethe, Diemel und für die Twiste einen Hochwasseraktionsplan. Die Pläne können beim Kreis Höxter oder der Bezirksregierung Detmold eingesehen werden.
Gebühren
Berechnungsgrundlage ist der gestaffelte Baukostenwert. Handelt es sich bei der Anlage um ein Wohn- oder Bürohaus, sind statt der Baukosten die Rohbaukosten in Ansatz zu bringen. Die Mindestgebühr beträgt 200,00 Euro.
Erforderliche Unterlagen
Der Antrag auf Erteilung der wasserrechtlichen Befreiung einschließlich der einzureichenden Unterlagen soll bzw. sollen alle Angaben enthalten, die notwendig sind, um die Auswirkungen der Maßnahme auf ein Hochwassergeschehen beurteilen zu können. Die Maßstäbe der einzelnen zeichnerischen Darstellungen sind so zu wählen, dass eine eindeutige Darstellung gewährleistet ist.
Vorzulegen sind in 3-facher Ausfertigung:
- Antrag
- Erläuterungsbericht
- Übersichtsplan
- Katasteramtliche Flurkarte
- Lageplan
- Entwurfszeichnungen
- Längs- und Querschnitte
- Hydraulische Berechnung
- Statische Berechnung
- Angabe der Baukosten
Erläuterungen hinsichtlich der vorzulegenden Unterlagen können Sie dem Merkblatt für die Anfertigung von Antragsunterlagen für Baumaßnahmen in gesetzlichen Überschwemmungsgebieten entnehmen.
Rechtsgrundlagen
§ 22, 23, 24 des Wassergestzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz - LWG -)
§ 78 des WAsserhaushaltsgesetzes - WHG -
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