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Grundwasserentnahmen (Grundwasserbrunnen, Wärmepumpen)

Das Grundwasser ist als Grundlage allen Lebens besonders zu schützen. Um es nutzbar zu machen, kann es z. B. durch Brunnen entnommen und als Trink- und Brauchwasser ge- bzw. verbraucht werden. Für die Entnahme von Grundwasser wird eine Erlaubnis benötigt. Die Erlaubnis kann nur erteilt werden, wenn nachteilige Auswirkungen ausgeschlossen sind.


Beschreibung

Grundwasserentnahmen (Grundwasserbrunnen, Quellwasserableitungen, Wärmepumpen)

Für die Entnahme, das Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser zum Zweck der Trink- und/oder Brauchwasserversorgung benötigt der "Gewässerbenutzer" eine wasserrechtliche Zulassung (Erlaubnis, gehobene Erlaubnis, Bewilligung). Diese darf nur dann erteilt werden, wenn durch die Entnahme des Wassers keine nachhaltige mengenmäßige Beeinträchtigung sowie des chemischen Zustandes des Grundwasservorkommens zu besorgen ist.

Die Förderung von Grundwasser kann verschiedenen Zwecken dienen:

  • Trink- oder Brauchwasserversorgung
  • Bewässerung landwirtschaftlicher Flächen
  • Betrieb einer Wasser-Wasser-Wärmepumpe

Eine wasserrechtliche Erlaubnis für das Entnehmen, Zutagefördern oder Zutageleiten von Grundwasser ist (außerhalb von Wasser- oder Quellenschutzgebieten) ausnahmsweise nicht erforderlich:

  • für den Gebrauch im eigenen Haushalt zur Trink- und/oder Brauchwasserversorgung,
  • für den Gebrauch im landwirtschaftlichen Hofbetrieb,
  • für das Tränken von Vieh außerhalb des Hofbetriebes,
  • oder die Entnahme von geringen Mengen zu einem vorübergehenden Zweck 

Wird das entnommene Grundwasser zu Trinkwasserzwecken verwendet, muss dieses, auch bei genehmigungsfreien Entnahmen, regelmäßig durch ein zugelassenes Labor auf seine Inhaltsstoffe hin untersucht werden.
Im Zweifelsfall ist die Erlaubnispflicht mit der zuständigen Behörde abzuklären.

Gebühren

Mindestens: 200,00 Euro

Rechtsgrundlagen

§§ 8 - 10 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG)
§ 24 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LWG)

Für Sie zuständig

Ihre Ansprechpartner
Abteilungsleiter Thomas Warnecke
Grundwasserentnahmen (Fachtechnik)
Kreishaus Höxter
Zimmer D 728
Moltkestraße 12
37671 Höxter
  05271 / 965-4600
  05271 / 965-84496
Mo. bis Fr. 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Mo. bis Do. 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
oder nach Vereinbarung

Martina Lessmann
Grundwasserentnahmen (Verwaltung)
Kreishaus Höxter
Zimmer B 715
Moltkestraße 12
37671 Höxter
  05271 / 965-4463
  05271 / 965-4498
Mo. bis Fr. 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Mo. bis Do. 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
oder nach Vereinbarung

Lars Huneke
Grundwasserentnahmen (Grundwasserbrunnen, Wärmepumpen) (Fachtechnik)
Kreishaus Höxter
Zimmer D 727
Moltkestraße 12
37671 Höxter
  05271 / 965-4466
  05271 / 965-84498
Mo. bis Fr. 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Mo. bis Do. 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
oder nach Vereinbarung

Formulare

Hinweis Datenschutz Wasserwirtschaft Untere Wasserbehörde Hinweis Datenschutz Wasserwirtschaft Untere Wasserbehörde
Trink- und Brauchwasser Trink- und Brauchwasser
Wärmepumpe Wärmepumpe

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