Kindertagespflege
Beschreibung
Die Kindertagespflege stellt ein gleichrangiges Angebot neben der Betreuung für Kinder in Kindertageseinrichtungen dar. Insbesondere für kleinere Kinder ist die Form der Betreuung im familiären Umfeld besonders geeignet. Im Kreis Höxter arbeiten ca. 60 qualifizierte Kindertagespflegepersonen, die rund 250 Kinder unter drei Jahren betreuen. Die Eltern haben die Möglichkeit zwischen Betreuungszeiten ab 15 bis zu 45 Wochenstunden zu wählen. Kindertagespflege kann auch ergänzend zum Besuch einer Kindertageseinrichtung oder zum Schulbesuch erfolgen (Randzeitenbetreuung), wenn die dort angebotenen Betreuungszeiten nicht ausreichen.
Neben den in der Regel allein tätigen Kindertagespflegepersonen, gibt es noch die sogenannten "Großtagespflegestellen", in denen zwei bis drei Kindertagespflegepersonen gemeinsam bis zu neun Kinder betreuen.
Eine individuelle Beratung der Eltern und Erziehungsberechtigten und die Vermittlung der Kindertagespflegepersonen erfolgt durch die pädagogische Fachberatung des Jugendamtes. Die Kosten der Kindertagespflege werden auf Antrag vom Kreis Höxter übernommen. Die Eltern zahlen, wie bei der Betreuung in einer Kindertageseinrichtung, entsprechend ihres Einkommens einen gestaffelten Elternbeitrag.
Der Kreis Höxter sucht ständig Frauen und Männer, die in der Kindertagespflege tätig werden möchten. Wenn Sie über erzieherische Fähigkeiten verfügen und Kinder betreuen möchten und über eine entsprechende Qualifizierung verfügen bzw. bereit sind an einer Qualifizierungsmaßnahme teilzunehmen, dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Weitergehende Informationen hierzu finden Sie auf dieser Seite unter "Formulare".
Gebühren
Für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung von Kindern in Kindertagespflege werden vom Jugendamt Elternbeiträge nach der Satzung des Kreises Höxter über die "Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege" erhoben
Rechtsgrundlagen
Sozialgesetzbuch Achtes Buch -SGB VIII- (Kinder- und Jugendhilfe)
Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz -KiBiz-)
Richtlinien "Kindertagespflege im Kreis Höxter"
Verwandte Themen
Für Sie zuständig
Formulare
![]() | Hinweis Datenschutz Bedarfsplanung für die Kinderbetreuung im Kreis Höxter |
![]() | Hinweis Datenschutz Bedarfsplanung für die Kinderbetreuung und Zahlungen an die Tagespflegepersonen im Kreis Höxter |
![]() | Hinweis Datenschutz Erteilung der Pflegeerlaubnis in der Kindertagespflege |
![]() | Richtlinien zur Förderung in Kindertagespflege ab 01.08.2020 |
![]() | Elternbeitragssatzung Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege |
![]() | Anlage zur Elternbeitragssatzung - Beiträge gültig ab 01.08.2018 |
![]() | Anlage zur Elternbeitragssatzung - Beiträge gültig ab 01.08.2019 |
![]() | Anlage zur Elternbeitragssatzung - Beiträge gültig ab 01.08.2020 |
![]() | Anlage zur Elternbeitragssatzung - Beiträge gültig ab 01.08.2021 |
![]() | Merkblatt zur Berechnung der Elternbeiträge |
![]() | Antrag auf Kindertagespflege |
![]() | Folge-/Änderungsantrag auf Kindertagespflege |
![]() | Erklärungsbogen zum Elternbeitrag Kindertagespflege |
![]() | Antrag auf Erlaubnis zur Kindertagespflege |
![]() | Qualifizierungskurs zur Tagespflegeperson (Flyer) |
![]() | Antrag auf Neuerteilung der Erlaubnis |
![]() | Informationen zur Kindertagespflege (Flyer) |
![]() | Was bleibt für Tagespflegepersonen |
Hinweis: Um die Formulare im PDF-Format betrachten zu können, benötigen Sie einen aktuellen PDF-Reader. Den Acrobat Reader von Adobe können Sie sich auf der Website von Adobe kostenlos herunterladen.