Erdwärmesonden / Erdreichkollektoren
Beschreibung
Die Wärmepumpenheizungsanlagen unterscheiden sich im Hinblick auf die Planung und Installation von herkömmlich fossil befeuerten Heizungsanlagen im Wesentlichen durch die Erschließung der Wärmequelle. Für die sinnvolle Nutzung der Umgebungswärme stehn neben den Wärmequellen Umgebungsluft und Grundwasser auch das Erdreich zur Verfügung. Das Erdreich hat die Eigenschaft, Sonnenwärme in gleichmäßiger Temperatur über einen längeren Zeitraum zu speichern und über das ganze Jahr einen Wärmepumpenbetrieb mit hohen Arbeitszahlen zu ermöglichen. Die Erdwärme wird in der Regel mit Sole - einem Gemisch aus Wasser und Frostschutzmittel - in einem geschlossenen Kreislauf transportiert. Dabei gibt es zwei verschiedene Wege dem Erdreich die Wärme zu entziehen.
1. Erdwärmesonden:
Wenig Platz benötigen vertikale Erdwärmesonden, die in der Regel 30 bis 100 m tief ins Erdreich eingesetzt werden. Voraussetzung für die Planung und Einbringung von Erdwärmesonden sind die genaue Kenntnis der Bodenbeschaffenheit, der Erdschichtenfolge, des Bodenwiderstandes sowie die Existenz von Grund- und Schichtenwasser. Die Wärmeentzugsleistungen können z.B. beim Geologischen Dienst NRW - Landesbetrieb De-Greiff-Str. 195, 47803 Krefeld, Tel.: 02151/8970 erfragt werden.
Anlagen mit Erdwämesonden unterliegen den Bestimmungen des Wasserrechtes und bedürfen einer wasserrechtlichen Erlaubnis durch die Wasserbehörde.
Hinweise:
Bei Bohrungen ist sicherzustellen, dass eine Verbindung verschiedener Grundwasserstockwerke bzw. die Vermischung von Grundwasser aus unterschiedlichen Grundwasserstockwerken ausgeschlossen ist.
Der Ringraum der Bohrung ist mit einem geeigneten Bentonit-Zement-Wasser-Gemisch oder gleichwertigem Verfüllmaterial von unten nach oben vollständig zu verfüllen.
Alle mechanisch betriebenen Bohrungen sind mindestens zwei Wochen vor Beginn der Bohrarbeiten beim Geologischen Dienst NRW, De-Greiff-Str. 195, 47803 Krefeld, Tel.: 02151 /89 70 gemäß Lagerstättengesetz anzuzeigen.
Bohrvorhaben mit einer Tiefe von mehr als 100 m unter Geländeoberkante unterliegen der Bergaufsicht. Die sich hieraus ergebenden Pflichten für den Auftraggeber bzw. Betreiber sind vor Arbeitsbeginn mit dem zuständigen Bergamt in 59174 Kamen, Südfeld 9a, Tel.: 02307/94 11 00 abzuklären.
2. Erdreichkollektoren:
Bereits in Tiefen von 1,20 bis 1,50 m bleibt die Erde auch an kalten Tagen warm genug, um eine Wärmepumpe wirtschaftlich zu betreiben. Hier werden Kunststoff-Rohrsysteme als horizontale Absorber im Boden verlegt. Voraussetzung hierfür ist allerdings ein genügend großes Grundstück mit ausreichenden Freiflächen.
Anlagen mit Erdreichkollektoren bedürfen wie Erdwämesondenanlagen einer wasserrechtlichen Erlaubnis durch die Wasserbehörde.
Gebühren
Mindestgebühr: 200,00 Euro
Rechtsgrundlagen
§§ 8 - 10 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes (WHG)
§ 24 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LWG)
Für Sie zuständig
Formulare
Hinweis Datenschutz Untere Wasserbehörde |
Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Benutzung des Grundwassers zum Betrieb einer Wärmepumpe mittels Erdwärmekollektoren (Antragsformular) |
Gewässerbenutzung durch eine Erdwärmesonde (Antragsformular und Merkblatt) |
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