Tierarzneimittelüberwachung
Beschreibung
Zum Schutz des Verbrauchers und der Tiere vor einer unsachgemäßen Anwendung dürfen Tierarzneimittel, sofern sie nicht frei verkäuflich sind, nur von einer Apotheke oder vom behandelnden Tierarzt abgegeben werden. Für jede Behandlung mit verschreibungspflichtigen Tierarzneimitteln muss eine Behandlungsanweisung vom behandelnden Tierarzt vorliegen.
Tierhalter müssen jede Verabreichung von Arzneimitteln bei Tieren, die üblicherweise der Produktion von Lebensmitteln dienen, lückenlos auf einem Formblatt mit exakten Angaben dokumentieren. Sowohl Behandlungen durch den Tierarzt als auch durch den Landwirt sind einzutragen.
Halter von Schweinen, Rindern, Hühnern und Puten sind ab einer bestimmten Bestandsgröße verpflichtet, den Einsatz von Antibiotika in einer Datenbank zu dokumentieren.
Ziel dieser Regelungen ist die Reduktion der in der Nutztierhaltung eingesetzten Antibiotika, um das Risiko von Antibiotikaresistenzen zu begrenzen. Die Datenbank wurde der HIT-Datenbank angegliedert.
Hierbei wird der Antibiotikaeinsatz betriebsbezogen halbjährlich erfasst und ausgewertet.
Die Meldeverpflichtung zur Art und Menge der eingesetzten Antibiotika liegt beim behandelnden Hoftierarzt. Der Tierhalter muss die entsprechende Nutzungsart, Tierzahlveränderungen, sowie ggf. eine „Nullmeldung“ erfassen, sofern im Erfassungszeitraum keine Antibiotika eingesetzt wurden. Ggfs. kann auch ein Dritter mit der Meldung der Daten beauftragt werden.
Im Rahmen der halbjährlichen Auswertungen müssen Betriebe mit überdurchschnittlich hohen Antibiotikaverbrauch Maßnahmenpläne mit dem Ziel einer Reduktion des Verbrauchs erstellen.
Detailliertere Informationen hierzu finden Sie unter:
https://www.hi-tier.de/infoTA.html
https://www.lanuv.nrw.de/verbraucherschutz/tierarzneimittel/regionalstelle-amg
Weitere umfangreiche Informationen erhalten Sie bei folgenden Institutionen:
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit:
https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/05_Tierarzneimittel/tierarzneimittel_node.html
Bundesministerium:
https://www.bmel.de/DE/Tier/Tiergesundheit/Tierarzneimittel/tierarzneimittel_node.html
Rechtsgrundlagen
Arzneimittelgesetz und dazu erlassene Rechtsverordnungen
Tierimpfstoffverordnung
EU-Verordnungen
Für Sie zuständig
Formulare
Arzneimittel Bestandsbuch |
Merkblatt für Bienenhalter zu Arzneimitteln |
Hinweis: Um die Formulare im PDF-Format betrachten zu können, benötigen Sie einen aktuellen PDF-Reader. Den Acrobat Reader von Adobe können Sie sich auf der Website von Adobe kostenlos herunterladen.