Suche

Die wichtigsten Informationen zum Bürgerentscheid

Soll der Kreis Höxter beim Umweltministerium NRW einen Antrag für die Einrichtung eines Nationalparks auf den landeseigenen Flächen der Eggeregion stellen? Diese Frage wird über einen Bürgerentscheid beantwortet. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen rund um den Ablauf des Bürgerentscheids.

Abstimmungszeitraum: 
Ende Mai bis 12. Juni 2024, 24 Uhr

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

erstmals wird bei uns im Kreis Höxter ein Bürgerentscheid auf Kreisebene durchgeführt.

Es geht um die Frage, ob der Kreis Höxter beim Umweltministerium NRW einen Antrag für die Einrichtung eines Nationalparks auf den landeseigenen Flächen der Eggeregion stellen soll. Ein Teil dieser Flächen liegt bei uns im Kreis Höxter.

Die wichtigsten Informationen zum Bürgerentscheid finden Sie hier:


Warum gibt es einen Bürgerentscheid?

In dem im Juni 2022 veröffentlichten Koalitionsvertrag der Regierungskoalition wurde vereinbart, in NRW einen zweiten Nationalpark auszuweisen. Die Regionen wurden dazu aufgerufen, ihr Interesse zu bekunden. Für die Bewerbung um die Einrichtung eines zweiten Nationalparks sind, wie die Landesregierung bekanntgab, die Kreise und kreisfreien Städte ausschlaggebend, auf deren Gebiet Flächenanteile eines möglichen Nationalparks liegen.

Am 5. Oktober 2023 hat die Mehrheit der Mitglieder des Kreistages des Kreises Höxter beschlossen, dass der Kreis Höxter keinen Antrag beim Land zur Ausweisung eines möglichen Nationalparks Egge auf Flächenanteilen im Kreisgebiet stellen wird.

In der Folge hatte das Bürgerbündnis „JA! Zu unserem Nationalpark Egge“ ein Bürgerbegehren initiiert und das notwendige Quorum erreicht.

Der Kreistag des Kreises Höxter hat die Zulässigkeit dieses Bürgerbegehens in seiner Sitzung am 18.03.2024 festgestellt. Die Mehrheit der Mitglieder des Kreistages hat sich dem Bürgerbegehren jedoch nicht angeschlossen. Damit wurde der Weg für einen Bürgerentscheid eröffnet.

Die Bürgerinnen und Bürger des Kreises Höxter können nun selbst darüber abstimmen, ob der Kreis Höxter sich für die Einrichtung eines zweiten Nationalparks in NRW auf anteiligen Flächen im Kreisgebiet beim Umweltministerium NRW bewerben soll oder nicht.


Wer darf abstimmen?

Abstimmen dürfen alle Bürgerinnen und Bürger, die nach dem Kommunalwahlgesetz NRW wahlberechtigt sind. Das sind Deutsche und EU-Bürgerinnen und Bürger, die am 12. Juni 2024 das 16. Lebensjahr vollendet haben und mindestens seit dem 16. Tag vor der Abstimmung - bei diesem Bürgerentscheid also mindestens seit dem 27. Mai 2024 - im Kreis Höxter mit Ihrem Hauptwohnsitz gemeldet sind.


Wie stimme ich ab?

Die Abstimmung erfolgt ausschließlich per Briefwahl. Jede stimmberechtigte Bürgerin/Jeder stimmberechtigte Bürger hat eine Stimme. Sie können nur mit „Ja“ oder mit „Nein“ stimmen. Ihre Entscheidung müssen Sie durch Ankreuzen auf dem amtlichen Stimmzettel eindeutig kenntlich machen. Bemerkungen und Zusätze auf dem Stimmzettel sind nicht zulässig und führen zur Ungültigkeit der Stimme.


Wann und wie erhalte ich die Unterlagen um meine Stimme abzugeben?

Die Abstimmungsunterlagen werden ab Mitte bis Ende Mai 2024 an alle abstimmungsberechtigten Bürgerinnen und Bürgerinnen direkt nach Hause versandt. Der Versand an alle rund 115.000 Bürgerinnen und Bürger wird etwa eine Woche in Anspruch nehmen. Es werden somit nicht alle Bürgerinnen und Bürger gleichzeitig die Unterlagen erhalten.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass alle Haushaltsmitglieder jeweils einen eigenen Brief mit den Abstimmungsunterlagen erhalten werden. Aus logistischen Gründen ist es leider nicht möglich, die Abstimmungsunterlagen von mehreren Haushaltsmitgliedern zusammen in einem Briefumschlag zu versenden.

Von der Meldepflicht befreite Unionsbürger können sich auf Antrag in das Abstimmungsverzeichnis für den Bürgerentscheid bei der Kreisverwaltung in Höxter, Moltkestraße 12, 37671 Höxter, eintragen lassen und die Abstimmungsunterlagen beantragen.


Bis wann muss ich meine Stimme abgeben?

Ihre Stimme muss bis zum 12.06.2024, 24 Uhr bei der Kreisverwaltung in Höxter, Moltkestraße 12, 37671 Höxter eingegangen sein. Stimmbriefe, die danach eingehen, werden nicht gezählt. Beachten Sie bitte eine Postlaufzeit von 4 Werktagen.


Wie gebe ich meine Stimme ab?

Sie kreuzen auf Ihrem Stimmzettel entweder „Ja“ oder „Nein“ an. Der Stimmzettel kommt dann in den Stimmumschlag. Diesen legen Sie zusammen mit Ihrer unterschriebenen Versicherung an Eides statt in den beigefügten Stimmbriefumschlag zur Rücksendung an die Kreisverwaltung. Den Stimmbriefumschlag werfen Sie in einen Postkasten. Sie brauchen keine Briefmarke. Die Rücksendung ist portofrei.


Wann werden die Stimmen ausgezählt?

Ausgezählt wird ab dem 13. Juni 2024 im Kreishaus der Kreisverwaltung Höxter.


Wie wird über das Ergebnis informiert?

Nach der Auszählung macht Landrat Michael Stickeln das Ergebnis öffentlich bekannt, auf der Homepage des Kreises Höxter und per Pressemitteilung an die lokalen Medien.


Wie viele Stimmen sind für den Bürgerentscheid im Kreis Höxter erforderlich?

Die Mehrheit entscheidet. Diese Mehrheit muss aber gleichzeitig 20 Prozent aller Stimmberechtigten (23.000) ausmachen.


Wie und wo kann ich mich näher über das Thema Nationalpark informieren?

Der Kreis Höxter wird drei Dialogveranstaltungen zum Thema Nationalpark anbieten. Weitere Informationen finden Sie hier.


Downloads

Karte Gebietskulisse Nationalpark Egge, 3561 KB