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Barrierefreiheit

Die Kreisverwaltung hat den Anspruch, die Internetseite barrierefrei zugänglich zu machen. Sie soll so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments steht.

Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.kreis-hoexter.de und Unterkapitel sowie für alle Microsites des Kreises Höxter.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur barrierefreien Informationstechnik

Die Internetseite www.kreis-hoexter.de ist mit den technischen Anforderungen gemäß des Behindertengleichstellungsgesetzes NRW, der Barrierefreie-Informationstechnik Verordnung NRW (BITV NRW) sowie der maßgeblichen europarechtlichen harmonisierten Norm EN 301 549 derzeit nicht komplett vereinbar.

Der Internetauftritt wurde nach dem gesetzlich vorgeschriebenen WCAG-Standard 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines) auf Barrierefreiheit getestet. Es wurde festgestellt, dass die Seite derzeit für Menschen mit Behinderungen in einigen Bereichen lediglich „eingeschränkt zugänglich" ist. Wir arbeiten derzeit daran, die Zugänglichkeit der Seite zu verbessern. Dafür bitten wir jedoch um etwas Geduld, da die Umstellung aufgrund der zahlreichen Inhalte einige Zeit in Anspruch nehmen wird.

Die Anpassung an den WCAG-Standard wird schrittweise erfolgen. Neue Inhalte sollen direkt WCAG-konform veröffentlicht werden. Dadurch erhöht der Kreis Höxter nach und nach den Anteil barrierefreier Inhalte. Die per Kontaktformular gemeldeten Mängel werden zudem schnellstmöglich behoben.

Nicht barrierefreie Inhalte

Beispielsweise ist derzeit nicht jeder Punkt der Website über Tastaturfunktion zu erreichen. Ebenfalls ist die Vorlesereihenfolge mancher Bausteine für Screenreader in Einzelfällen nicht korrekt.

Neben allgemeinen Optimierungsarbeiten gibt es insbesondere Nachholbedarf bei den PDF-Dokumenten auf www.kreis-hoexter.de. Diese sind im Regelfall zurzeit nicht ausreichend barrierefrei gestaltet. Da es sich um hunderte Dateien handelt, wird die Behebung des Problems leider einige Zeit in Anspruch nehmen. Auch hier werden die nicht-barrierefreien PDF-Dokumente, bei denen es sich häufig um analoge Anträge zu Verwaltungsleistungen handelt, durch die zunehmenden digitalen und barrierefreien Onlinedienstleistungen ersetzt.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Basis für die Erklärung ist der gemäß Artikel 3a des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/1523 durchzuführende WCAG-Test. Die Homepage inklusive der Unterkapitel wurde im August 2020 anhand der vorgeschriebenen Kriterien untersucht.

Feedback und Kontaktangaben

Wenn Sie Kontakt zum Kreis Höxter aufnehmen möchten, können Sie uns über die E-Mail Adresse barrierefreiheit@kreis-hoexter.de oder das unten stehende Kontaktformular etwaige Mängel mitteilen. Bitte beachten Sie, dass mit dem Absenden  Ihrer Anfrage die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten sowie die besonderen Daten an die Kreisverwaltung Höxter übermittelt und zur Beantwortung verwendet werden. Lesen Sie hierzu bitte auch unsere Datenschutzbestimmungen.

Kontaktformular

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Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.deDirekt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung: 23. September 2020