Der Kreis Höxter ist als Abgrabungsbehörde für die Genehmigung und die Überwachung von Abgrabungen im Kreisgebiet zuständig.
Abwasser aus Industrie oder Gewerbe kann gefährliche Stoffe enthalten, die nicht oder nur unzureichend in einer öffentlichen Kläranlage abgebaut werden können. Gelangen diese Stoffe in das Gewässer, in welches das Wasser der Kläranlage eingeleitet wird, kann die Fauna und Flora des betroffenen Gewässer geschädigt werden. Darüber hinaus können gefährliche Stoffe im Abwasser den biologischen Reinigungsprozess der Kläranlage beeinträchtigen oder sich im Klärschlamm ablagern.
Für die Errichtung, wesentliche Änderung oder die Beseitigung von baulichen Anlagen in und an Gewässern ist eine wasserrechtliche Genehmigung gemäß § 22 Landeswassergesetz NRW (LWG) erforderlich, die grundsätzlich befristet erteilt wird. Für die Erteilung dieser Genehmigung ist der Kreis Höxter als Untere Wasserbehörde zuständig.
Der Kreis Höxter ist zuständig für die Überwachung des ordnungsgemäßen Betriebes und für die Genehmigung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.
Beratung bei Fragen zum Schutz freilebender heimischer Tier- und Pflanzenarten im Siedlungsraum oder in der freien Landschaft.
Bäume, Hecken und Sträucher dienen zahlreichen Tieren als Unterschlupf, bieten Nahrung oder sind Brut- und Ruhestätte, weshalb sie während der Brut- und Vegetationsperiode in der Zeit von März bis September nicht zurückgeschnitten werden dürfen.
Die Wärme unserer Umwelt setzt sich aus gespeicherter Sonnenenergie und aus geothermischer Energie (Erdwärme) zusammen. Man kann sie für die eigene Wärmeversorgung nutzen.
Viele Menschen finden Erholung und Entspannung beim Aufenthalt in der Natur.
Erschütterungen sind Schwingungen, die sich über den Boden ausbreiten. Sie können durch technische Anlagen, wie Baumaschinen oder durch Verkehr entstehen. Erschütterungen können sich auf menschliche Wohlbefinden und auf Gebäude auswirken.
Gerüche werden über die Nase wahrgenommen. Gerüche aus landwirtschaftlichen oder gewerblichen Anlagen können das Befinden von Menschen beeinflussen. Anlagen oder Betriebe müssen daher festgelegte Geruchshäufigkeiten, das heißt wie lange und wie stark eine Anlage stinken darf, einhalten.