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Badewasserüberwachung

Die Abteilung Gesundheitsschutz des Kreises Höxter berät die Betreiber von Badeseen, Frei- und Hallenbädern und überwacht die Hygiene und die Wasserqualität.

Bauaktenarchiv

Einsicht in Bauakten - mit Ausnahme der Bauakten im Zuständigkeitsbereich der Stadt Höxter - können nach vorheriger Prüfung im Einzelfall gewährt werden.

Baugenehmigung und Bauvoranfrage

Der Kreis Höxter ist als untere Bauaufsichtsbehörde für das gesamte Kreisgebiet - mit Ausnahme des Gebietes der Stadt Höxter - für die Erteilung von Baugenehmigungen zuständig.

Baulasten

Der Kreis Höxter ist als untere Bauaufsichtsbehörde für das gesamte Kreisgebiet - mit Ausnahme des Gebietes der Stadt Höxter - für die Eintragung von Baulasten, Löschung von Baulasten sowie die Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis zuständig.

Bauleitplanung

Der Kreis Höxter erarbeitet im Auftrag seiner kreisangehörigen Städte Bauleitpläne.

Baum- und Heckenpflege

Bäume, Hecken und Sträucher dienen zahlreichen Tieren als Unterschlupf, bieten Nahrung oder sind Brut- und Ruhestätte, weshalb sie während der Brut- und Vegetationsperiode in der Zeit von März bis September nicht zurückgeschnitten werden dürfen.

Bauüberwachung

Der Kreis Höxter ist als untere Bauaufsichtsbehörde für das gesamte Kreisgebiet - mit Ausnahme des Gebietes der Stadt Höxter - für die Bauüberwachung und Durchführung von Bauzustandsbesichtigungen zuständig.

Bauverwaltung

Der Kreis Höxter ist als untere Bauaufsichtsbehörde für das gesamte Kreisgebiet - mit Ausnahme des Gebietes der Stadt Höxter - zuständig. Für das Gebiet der Stadt Höxter ist der Kreis Höxter als obere Bauaufsichtsbehörde zuständig.

Beihilfe

Für die Bearbeitung von Beihilfeanträgen ist seit Dezember 2020 die Kommunale Versorgungskasse Westfalen-Lippe in Münster zuständig: https://www.kvw-muenster.de/.

Beratungssprechstunde durch den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst

Der Kinder- und Jugendärztliche Dienst des Kreises Höxter bietet eine Beratungssprechstunde für Kinder aller Altersgruppen und deren Eltern, Betreuer/innen, Erzieher/innen oder Lehrer/innen an.