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Archivale des Monats Januar: Führung der Bezeichnung „Frau“

01.01.2025: In unserer Gesellschaft sprechen wir Frauen als „Frau“ und Männer als „Herr“ an. Das kommt uns heute ganz selbstverständlich vor. Doch Frauen mussten lange für diese vermeintliche Normalität kämpfen. Denn bis in die 1970er Jahre war die Anrede „Fräulein“ offiziell gebräuchlich. Gemeint war damit eine unverheiratete Frau.

Viele Frauen störten sich im Zuge der Frauenbewegung an dieser Art der Anrede. Sie forderten die Anrede „Frau“ auch ohne einen Trauschein für sich ein. Im Umgang mit Behörden war das aber nur auf ausdrücklichen Wunsch möglich.

Das Bundesland Nordrhein-Westfalen war 1967 das erste Bundesland in der BRD, das diesen Forderungen durch einen Runderlass des Innenministers nachkam.

Zukünftig sollten Frauen unabhängig vom Familienstand als „Frau“ angesprochen werden. Die Vorgabe musste auch im Kreis Höxter umgesetzt werden.

Das Führungspersonal der Kreisverwaltung sah die Neuerung allerdings kritisch. Denn angeblich sei bei Frauen „in jungen Jahren“ mehrheitlich der Wunsch vorherrschend, als Fräulein angesprochen zu werden.

Auf den Erlass sollte auch nicht per Verlaufsverfügung im Haus hingewiesen werden, da die Bevölkerung des Kreises mit der Änderung der Anrede nicht einverstanden sei.

Doch längst stand das Thema auch im Bundestag zur Diskussion. Im Januar 1972 wurde die Anrede „Fräulein“ auch auf Bundesebene abgeschafft.

Kreisarchiv Höxter: A0 Nr. 1315


Der Erlass wurde von der Verwaltungsspitze mit den Abteilungsleitern mit folgendem Ergebnis besprochen: 'Die Bevölkerung im Kreis Höxter einschl. des betroffenen Personenkreises von 21 - etwa 40 Jahren würde, so glaubt man, hier überwiegend eine andere Haltung einnehmen.'
Der Erlass wurde von der Verwaltungsspitze mit den Abteilungsleitern mit folgendem Ergebnis besprochen: "Die Bevölkerung im Kreis Höxter einschl. des betroffenen Personenkreises von 21 - etwa 40 Jahren würde, so glaubt man, hier überwiegend eine andere Haltung einnehmen."
Ein alter Brief aus dem Archiv der Kreisverwaltung.
Der Runderlass des Innenministers mit Markierungen. Rot unterstrichen wurde die Ausnahmemöglichkeit der Verwendung der Anrede "Fräulein", sofern eine Frau den Wunsch äußert, "Fräulein" genannt zu werden. Der Kommentar am Rand bezieht sich auf diesen Satz und gibt die Ansicht des männlichen Verfassers wieder: "Das ist doch die Mehrheit in jungen Jahren! Also den umgekehrten Weg einschlagen!"