Landschaftspläne und Schutzgebiete
Die Landschaftsplanung bildet die Grundlage für alle Maßnahmen des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Landschaftsentwicklung. Die Regelungen und Verbote in den Landschaftsplänen gelten außerhalb von Ortschaften und sind von jedem Bürger zu beachten. Dort, wo es noch keine rechtsgültigen Landschaftspläne gibt, gelten weiterhin die Verordnungen zu den einzelnen Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten sowie der Naturdenkmale.
- Alle im Kreis Höxter rechtskräftigen Landschaftspläne finden Sie hier
- Mehr zum Thema Landschaftsplanung und Schutzgebiete finden Sie hier
- Rechtsgrundlagen finden sie hier
Eine Bewertung des Landschaftsbildes im Kreis Höxter finden Sie in den nachfolgenden PDF-Dokumenten:
![]() |
Karte_1_Bewertung_LBE_ohne_Vorbelastungen, 12100 KB |
![]() |
Karte_2_Vorbelastungen, 10496 KB |
![]() |
Karte_3_Bewertung_LBE_mit_Vorbelastung, 12103 KB |
![]() |
Karte_4_Bewertung_LBE_mit_Vorbelastung_und_Tourismus, 12221 KB |
![]() |
Landschaftsbildbewertung Kreis Höxter - Erläuterungsbericht, 1862 KB |
Gesetzlich geschützte Biotope
Bei gesetzlich geschützten Biotopen nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz handelt es sich um besonders hochwertige Naturbestandteile wie zum Beispiel naturnahe Gewässer, größere Röhrichtbestände oder Orchideenwiesen. Diese für den Naturschutz besonders wertvollen Biotope genießen einen unmittelbaren gesetzlichen Schutz und dürfen weder beeinträchtigt noch zerstört werden. Gesetzlich geschützte Biotope werden vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (LANUV) erfasst. Die öffentliche Bekanntmachung dieser Biotope erfolgt über die nachrichtliche Darstellung in den Landschaftsplänen.
Die genaue Lage der gesetzlich geschützten Biotope im Kreis Höxter können Sie im hier einsehen.