Landschaftspläne und Schutzgebiete
Die Landschaftsplanung bildet die Grundlage für alle Maßnahmen des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Landschaftsentwicklung. Die Regelungen und Verbote in den Landschaftsplänen gelten außerhalb von Ortschaften und sind von jedem Bürger zu beachten. Dort, wo es noch keine rechtsgültigen Landschaftspläne gibt, gelten weiterhin die Verordnungen zu den einzelnen Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten sowie der Naturdenkmale.
- Alle im Kreis Höxter rechtskräftigen Landschaftspläne finden Sie hier
- Mehr zum Thema Landschaftsplanung und Schutzgebiete finden Sie hier
- Rechtsgrundlagen finden sie hier
Eine Bewertung des Landschaftsbildes im Kreis Höxter finden Sie in den nachfolgenden PDF-Dokumenten:
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Karte_1_Bewertung_LBE_ohne_Vorbelastungen, 12100 KB |
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Karte_2_Vorbelastungen, 10496 KB |
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Karte_3_Bewertung_LBE_mit_Vorbelastung, 12103 KB |
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Karte_4_Bewertung_LBE_mit_Vorbelastung_und_Tourismus, 12221 KB |
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Landschaftsbildbewertung Kreis Höxter - Erläuterungsbericht, 1862 KB |
Gesetzlich geschützter Landschaftsbestandteil
Besonders prägnante Bestandteile in der Landschaft, wie zum Beispiel markante Hecken oder alte Hohlwege sind als gesetzlich geschützter Landschaftsbestandteil nach § 29 Bundesnaturschutzgesetz unter Schutz zu stellen. Sie dürfen weder beseitigt noch erheblich beeinträchtigt werden. Der Kreis Höxter hat im Rahmen der Aufstellung von Landschaftsplänen zahlreiche gesetzlich geschützte Landschaftsbestandteile festgesetzt.
Die genaue Lage dieser geschützten Landschaftsbestandteile können Sie dem GEO-Datenportal des Kreises Höxter entnehmen.
Die rechtlichen Regelungen zu den gesetzlich geschützten Landschaftsbestandteilen finden Sie in den Landschaftsplänen.