Landschaftspläne und Schutzgebiete
Die Landschaftsplanung bildet die Grundlage für alle Maßnahmen des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Landschaftsentwicklung. Die Regelungen und Verbote in den Landschaftsplänen gelten außerhalb von Ortschaften und sind von jedem Bürger zu beachten. Dort, wo es noch keine rechtsgültigen Landschaftspläne gibt, gelten weiterhin die Verordnungen zu den einzelnen Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten sowie der Naturdenkmale.
- Alle im Kreis Höxter rechtskräftigen Landschaftspläne finden Sie hier
- Mehr zum Thema Landschaftsplanung und Schutzgebiete finden Sie hier
- Rechtsgrundlagen finden sie hier
Eine Bewertung des Landschaftsbildes im Kreis Höxter finden Sie in den nachfolgenden PDF-Dokumenten:
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Karte_1_Bewertung_LBE_ohne_Vorbelastungen, 12100 KB |
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Karte_2_Vorbelastungen, 10496 KB |
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Karte_3_Bewertung_LBE_mit_Vorbelastung, 12103 KB |
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Karte_4_Bewertung_LBE_mit_Vorbelastung_und_Tourismus, 12221 KB |
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Landschaftsbildbewertung Kreis Höxter - Erläuterungsbericht, 1862 KB |
Naturdenkmale
Naturdenkmale sind zumeist besonders markante Einzelbäume oder Baumgruppen mit einem hohen ästhetischen und/ oder kulturhistorischen Wert. Aber nicht nur Bäume, auch Quellen, alte Steinbrüche, Tümpel oder Erdfalltrichter – sogenannte Dolinen – wurden im Kreisgebiet als Naturdenkmal ausgewiesen.
Zur Zeit sind im Kreisgebiet 110 Naturdenkmale ausgewiesen.
Die genaue Lage der Naturdenkmale können Sie dem GEO-Datenportal des Kreises Höxter entnehmen.
Die Regelung zu den Naturdenkmalen finden Sie in den Naturdenkmalverordnungen oder den Landschaftsplänen.
Naturdenkmalverordnungen beziehungsweise Landschaftspläne:

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Aufhebungsverordnung_Naturdenkmal_41, 1137 KB |
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Naturdenkmalverordnung_Innenbereich_2019, 36 KB |
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Allgemeinverfuegung_Naturdenkmal_Feldahorn_Godelheim, 75 KB |
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Anlage_einstw_Sicherstellung_Feldahorne_Godelheim, 301 KB |