Landschaftspläne und Schutzgebiete
Die Landschaftsplanung bildet die Grundlage für alle Maßnahmen des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Landschaftsentwicklung. Die Regelungen und Verbote in den Landschaftsplänen gelten außerhalb von Ortschaften und sind von jedem Bürger zu beachten. Dort, wo es noch keine rechtsgültigen Landschaftspläne gibt, gelten weiterhin die Verordnungen zu den einzelnen Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten sowie der Naturdenkmale.
- Alle im Kreis Höxter rechtskräftigen Landschaftspläne finden Sie hier
- Mehr zum Thema Landschaftsplanung und Schutzgebiete finden Sie hier
- Rechtsgrundlagen finden sie hier
Eine Bewertung des Landschaftsbildes im Kreis Höxter finden Sie in den nachfolgenden PDF-Dokumenten:
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Karte_1_Bewertung_LBE_ohne_Vorbelastungen, 12100 KB |
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Karte_2_Vorbelastungen, 10496 KB |
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Karte_3_Bewertung_LBE_mit_Vorbelastung, 12103 KB |
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Karte_4_Bewertung_LBE_mit_Vorbelastung_und_Tourismus, 12221 KB |
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Landschaftsbildbewertung Kreis Höxter - Erläuterungsbericht, 1862 KB |
Landschaftsschutzgebiete
Landschaftsschutzgebiete haben den Zweck, zum einen die Landschaft in Ihrer Eigenart und Schönheit zu erhalten und zum anderen, um eine ausreichende Erholungsmöglichkeit für den Menschen zu gewährleisten. Aus diesem Grund wurde im (Alt-) Kreis Höxter schon Mitte der 1960er Jahre das erste große zusammenhängende Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Diesem folgte Anfang der 1970er Jahre das Landschaftsschutzgebiet „Naturpark Eggegebirge und Teutoburger Wald“. Mitte der 1980er Jahre wurden auch im Südkreis weite Teile der Landschaft als Landschaftsschutzgebiet „Südlicher Kreis Höxter“ ausgewiesen. Aktuell stehen etwa 67 % der Fläche des Kreises Höxter unter Landschaftsschutz.
Alle Landschaftsschutzgebietsverordnungen finden Sie hier.