Landschaftspläne und Schutzgebiete
Die Landschaftsplanung bildet die Grundlage für alle Maßnahmen des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Landschaftsentwicklung. Die Regelungen und Verbote in den Landschaftsplänen gelten außerhalb von Ortschaften und sind von jedem Bürger zu beachten. Dort, wo es noch keine rechtsgültigen Landschaftspläne gibt, gelten weiterhin die Verordnungen zu den einzelnen Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten sowie der Naturdenkmale.
- Alle im Kreis Höxter rechtskräftigen Landschaftspläne finden Sie hier
- Mehr zum Thema Landschaftsplanung und Schutzgebiete finden Sie hier
- Rechtsgrundlagen finden sie hier
Eine Bewertung des Landschaftsbildes im Kreis Höxter finden Sie in den nachfolgenden PDF-Dokumenten:
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Karte_1_Bewertung_LBE_ohne_Vorbelastungen, 12100 KB |
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Karte_2_Vorbelastungen, 10496 KB |
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Karte_3_Bewertung_LBE_mit_Vorbelastung, 12103 KB |
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Karte_4_Bewertung_LBE_mit_Vorbelastung_und_Tourismus, 12221 KB |
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Landschaftsbildbewertung Kreis Höxter - Erläuterungsbericht, 1862 KB |
Naturschutzgebiete
Im Gegensatz zu Landschaftsschutzgebieten stehen in Naturschutzgebieten bestimmte Tier- oder Pflanzenarten sowie deren Lebensräume im Vordergrund. Die Erholung für den Menschen tritt hier zugunsten der Natur zurück. So ist zum Beispiel in Naturschutzgebieten das Verlassen der Wege für Erholungssuchende verboten!
Aktuell stehen etwa 7,3 % der Fläche des Kreises Höxter unter Naturschutz.
Naturschutzgebiete werden in NRW über Landschaftspläne rechtlich gesichert. Die jeweiligen Regelungen der einzelnen Naturschutzgebiete im Kreis Höxter finden Sie in den entsprechenden Landschaftsplänen.
Dort, wo noch keine rechtskräftigen Landschaftspläne existieren, sind die Naturschutzgebiete über die Schutzgebietsverordnungen der Bezirksregierung Detmold rechtlich gesichert.
Alle Naturschutzgebietsverordnungen finden Sie hier.
Die genaue Lage der Naturschutzgebiete können Sie dem GEO-Datenportal des Kreises Höxter entnehmen.