Verbrauchertipps
Wussten Sie, dass Eis „aus eigener Herstellung“ nicht unbedingt selbstgemacht ist?
Denn solche Werbeversprechen sind für Speiseeis nicht verbindlich festgelegt. Jede Eisdiele kann damit werben und dennoch nur Fertigpulver anrühren oder ein gekauftes Grundeis anreichern. Eine rechtliche Definition für die Bewerbung von Eis „aus eigener Herstellung“ oder „selbst gemacht“ gibt es nicht. Ob die Lieblingseisdiele für ihre Sorten wirklich Milch, Sahne, Zucker und frische Früchte oder eine Fertigmischung verwendet, ist für Verbraucher:innen auf Anhieb nicht zu erkennen. „Wer Wert auf natürliche Zutaten und frische Herstellung legt, muss vor Ort konkret nachfragen, woher das Eis stammt und welche Zutaten verwendet wurden“, empfiehlt die Verbraucherzentrale NRW. Denn rechtlich vorgeschrieben ist beim Eisverkauf nur der Hinweis auf Allergene und einzelne Zusatzstoffe, beispielsweise „mit Farbstoff“, die am Eisbehälter angebracht sein müssen.
Mehr zur Qualität von Speiseeis unter www.verbraucherzentrale.nrw/node/17340
