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Zensus 2022: Deutschlandweite statistische Erhebung auch im Kreis Höxter

Wie viele Menschen leben in Deutschland? Wie wohnen und arbeiten sie? Um auf diese und weitere Fragen eine Antwort zu bekommen, gibt es das momentan größte Statistikprojekt in Deutschland: der Zensus 2022 – früher auch Volkszählung genannt. Sie beinhaltet eine Bevölkerungszählung, eine Gebäude- und Wohnungszählung, eine Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis und Erhebungen an Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften.

Ab dem 15. Mai 2022 werden in Nordrhein-Westfalen die Menschen hierzu in etwa jedem zwölften Haushalt befragt. Für den Kreis Höxter bedeutet das die Befragung von knapp 15.000 zufällig ausgewählten Bürgerinnen und Bürgern in rund 3.700 Haushalten.

Im Folgenden werden die wichtigsten Fragen beantwortet:


Warum wird der Zensus durchgeführt?
Der Zensus dient als wichtige Planungs- und Entscheidungsgrundlage für Politik, Verwaltungen und Wirtschaft. Auf Grundlage des Zensus können Infrastrukturmaßnahmen, wie zum Beispiel der Bau von Schulen und Kindertagesstätten besser geplant werden. Nicht zuletzt liefert der Zensus wichtige Daten für die Wissenschaft und wird zudem als Datengrundlage für viele amtliche Statistiken herangezogen. Grundlage für den Zensus ist die EU-Verordnung (EG) Nr. 763/2008. Alle EU-Mitgliedsstaaten sind dadurch verpflichtet, alle zehn Jahre, jeweils am Anfang eines Jahrzehnts, einen Zensus durchzuführen.


Wer wird beim Zensus befragt?
In der Haushaltebefragung werden etwa 10 Prozent der Bevölkerung per Zufallsstichprobe ausgewählt – im Kreis Höxter sind das rund 15.000 Menschen. Sie werden zu Merkmalen wie zum Beispiel Alter und Staatsangehörigkeit sowie zu ihrem Bildungsstand und Erwerbsstatus befragt. Für die Erhebung an Anschriften mit Sonderbereichen werden die Bewohnerinnen und Bewohner von Wohnheimen befragt. In Gemeinschaftsunterkünften übernehmen die Einrichtungsleitungen die Auskunft. In der Gebäude- und Wohnungszählung werden Eigentümerinnen und Eigentümer, Verwaltungen sowie sonstige verfügungs- oder nutzungsberechtigte Personen aller Gebäude mit Wohnraum beziehungsweise Wohnungen befragt.


Muss ich mich aktiv zur Teilnahme am Zensus melden?
Nein, Sie müssen sich selbst nicht aktiv für die Teilnahme am Zensus melden. Das zuständige Statistische Landesamt oder Ihre kommunale Erhebungsstelle beim Kreis Höxter wird sich an Sie wenden, wenn Sie an einer Befragung teilnehmen müssen.


Welche pandemiebedingten Anpassungen und Hygienemaßnahmen sind in der Personenerhebung vorgesehen?
Die persönlichen Befragungen erfolgen beim Zensus 2022 nach den geltenden Infektionsschutzvorgaben. Die Befragungen vor Ort sind kurz, kontaktarm und können an beziehungsweise vor der Tür erledigt werden. Die Interviewerin beziehungsweise der Interviewer betritt nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch Ihre Wohnung oder Ihr Haus.


Weitere Informationen zum Zensus 2022 sowie einen Muster-Fragebogen finden Sie unter diesem Link.

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Für Sie zuständig

Alexandra Reichelt
05271 / 965-9808
Robert Stöhr
05271 / 965-9809