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Landschaftsplan Nr. 8 „Steinheim“

Der Kreistag des Kreises Höxter hat in seiner Sitzung vom 08.10.2015 die Aufstellung des Landschaftsplanes Nr. 8 „Steinheim“ beschlossen. Mit der fachlichen Erarbeitung wurde das Ingenieur- & Planungsbüro Umweltinstitut Höxter (UIH) beauftragt.

Frühzeitige Bürgerbeteiligung
Am 17.10.2017 wurde im Rathaussaal der Stadt Steinheim ein erster Vorentwurf des Landschaftsplanes im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung (frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 16 LNatSchG) vorgestellt. Den anwesenden Bürgern sowie den Vertretern von Forst- und Landwirtschaft wurden die Grundzüge der Planung erläutert und Fragen beantwortet. Die untere Naturschutzbehörde des Kreises Höxter nimmt Anregungen und Wünsche zum Vorentwurf des Landschaftsplanes Nr. 8 „Steinheim“ im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung noch bis zum 31.12.2017 entgegen. Die Vorentwürfe der Entwicklungs- und Festsetzungskarte mit Bearbeitungsstand vom 17.10.2017 können Sie hier herunterladen:

Entwicklungskarte_Steinheim_VORENTWURF, 1350 KB
Festsetzungskarte_Steinheim_VORENTWURF, 2738 KB


Ansprechpartner: 
Kreis Höxter, untere Naturschutzbehörde
Ulrich Wycisk, Telefon 05271 / 965-4214
u.wycisk@kreis-hoexter.de

Büro UIH
Katrin Knorn, Telefon 05271 / 698714
knorn@uih.de


Öffentliche Auslegung
Nach Ablauf der oben genannten Frist endet die frühzeitige Bürgerbeteiligung.

Danach wird der Planentwurf ausgearbeitet und im Anschluss daran die öffentliche Auslegung durch den Kreistag des Kreises Höxter beschlossen. Der Termin der öffentlichen Auslegung wird im Vorfeld ortsüblich über die Tageszeitungen sowie im Internetportal des Kreises Höxter bekanntgegeben.

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung besteht für den Zeitraum eines Monats die Möglichkeit, abschließend Bedenken zum dem ausgelegten Planentwurf schriftlich bei der unteren Naturschutzbehörde des Kreises Höxter einzureichen. Nur die im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Bedenken sind durch den Kreistag des Kreises Höxter abzuwägen.