Entscheidung über die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung in Höxter
22.05.2023: Entscheidung über die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung (standort-bezogene Vorprüfung des Einzelfalles nach § 9 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und Abs. 4 i. V. m. § 7 Abs. 2 S. 2-6 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung - UVPG). Die Arntz Optibelt GmbH beantragt die Genehmigung zur wesentlichen Änderung gemäß §§16/8/6/19 BImSchG ihrer Anlage zum Vulkanisieren von Natur- und Synthesekautschuk in 37671 Höxter, Corveyer Allee 15. Das beantragte Vorhaben unterliegt dem immissionsschutz-rechtlichen Genehmigungsvorbehalt nach § 16 des BImSchG i. V. mit der Nr. 10.7.2.2 (V), des Anhangs zu § 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV).