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Neue Leiterin Coletta Lehmenkühler: "Kundenärger im Telefonshop vermeiden"

16.03.2022: Am gestrigen Weltverbrauchertag hat Coletta Lehmenkühler vertretungsweise die Leitung der Verbraucherzentrale "mobil & digital" im Kreis Höxter übernommen, aufgrund eines langen Personalausfalls der Leiterin Ute Delimat. Bei ihrer Vorstellung im Kreishaus in Höxter informierte Lehmenkühler über Kundenrechte bei Telefon- und Internetverträgen.

Die 48-jährige Juristin aus Lippstadt und Mutter von zwei Kindern war zuvor auf zwei Stellen der Verbraucherzentrale in der Beratungsstelle Paderborn und im landesweiten Verbraucherservice tätig. Mit viel Beratungserfahrung – auch im digitalen Datenschutz - startet sie jetzt Vollzeit in die Informations- und Aktionsarbeit im Kreis Höxter. Dieses Wissen konnte sie bei ihrem ersten Einsatz gleich anwenden, widmete sich die Verbraucherzentrale NRW doch dem Themenfeld Telefon- und Internetverträge.

Coletta Lehmenkühler
Coletta Lehmenkühler hat die Leitung übernommen. Foto: Kreis Höxter

Wer sich im Geschäft über einen neuen Handytarif informieren möchte, hofft auf eine persönliche Beratung ganz im Sinne der individuellen Bedürfnisse. „Viel zu oft verlassen Verbraucher:innen jedoch mit überteuerten Verträgen und Zusatzleistungen, die sie gar nicht benötigen, das Ladenlokal“, berichtet die neue kommissarische Leiterin der Verbraucherzentrale in Höxter, Coletta Lehmenkühler. Es kam in den letzten Jahren immer wieder vor, dass den Kunden gleich mehrere Verträge untergejubelt wurden und sie dazugehörige Hardware aber nur einmal bekommen haben.

Meist betraf dies Menschen mit wenig Vertrags- oder Deutschkenntnissen per Unterschriften auf Tablets, deren Inhalt sie gar nicht wahrnehmen konnten. Problem dabei: In den Shops gilt kein Widerrufsrecht wie bei Verträgen im Internet oder per Telefon. Diesem unlauteren Geschäftsgebaren wollte die Verbraucherzentrale einen Riegel vorschieben und hat sich mit Erfolg dafür eingesetzt, dass den Kund:innen vorab klar und deutlich übermittelt werden muss, worauf sie sich beim Vertragsabschluss einlassen.  

Seit Dezember 2021 sind Anbieter nun dazu verpflichtet, vorab eine Vertragszusammenfassung in Textform vorzulegen. In der Praxis wird dies jedoch nicht hinreichend umgesetzt. Das ergab eine Stichprobe, die die Verbraucherzentrale NRW im Vorfeld des diesjährigen Weltverbrauchertages landesweit in 198 Telefongeschäften durchgeführt hat.

Die Tipps der Verbraucherzentrale im Kreis Höxter helfen, im Tarifdschungel den Überblick zu behalten und keine ungewollten Verträge abzuschließen.

Bedarf ermitteln und Preise vergleichen
Wie viel telefoniere ich? Wie viel Datenvolumen verbrauche ich pro Monat? Wie schnell soll die Datenübertragung sein? Wer vorbereitet in ein Verkaufsgespräch geht, kann die dort unterbreiteten Angebote besser einschätzen. Dabei helfen Produktinformationsblätter, die Händler ihren Kund:innen aushändigen müssen. Wer sein Smartphone überwiegend für E-Mails und Messengerdienste nutzt, benötigt zum Beispiel keine 6 Gigabyte Datenvolumen im Monat – auch wenn der Verkäufer dies als ganz besonderes Angebot preist.  

Vertragsunterlagen prüfen
Bevor der Vertrag unterschrieben wird, müssen Händler eine Vertragszusammenfassung in Textform vorlegen und das sollte genau geprüft werden. Darin müssen ausdrücklich alle wesentlichen Merkmale der einzelnen Dienste, Aktivierungsgebühren und die Laufzeit sowie Bedingungen für Verlängerung und Kündigung stehen. Kund:innen sollten auch prüfen, ob sich mündliche Zusagen des Verkäufers exakt im Vertrag wiederfinden. Neben dem Vertragsformular sollte auch die Leistungsbeschreibung, die Vertragszusammenfassung und das Produktinformationsblatt genau geprüft werden.

Vertragsabschluss bereut – was tun?
Im Handyshop abgeschlossene Verträge können in der Regel nicht im Nachhinein widerrufen werden. Dies ist nur bei Verträgen möglich, die im Internet oder am Telefon abgeschlossen wurden. Die Kund:innen sind für die Mindestvertragslaufzeit von in der Regel 24 Monaten an den Vertrag gebunden. Haben Kund:innen Zweifel, ob der Vertrag rechtmäßig zustande gekommen ist, oder stellen sie im Nachhinein fest, dass die Leistungen nicht dem entsprechen, was im Vertrag vereinbart worden ist, dann sollten Betroffene zum Beispiel durch die Verbraucherzentrale rechtlich prüfen lassen, ob der Vertrag angefochten, außerordentlich gekündigt und Schadensersatz geltend gemacht werden kann.

Vertrag kündigen
Wer mit seinem Vertrag nicht zufrieden ist, hat seit Dezember 2021 verbesserte Kündigungsbedingungen. Neue Verträge dürfen zwar weiterhin für bis zu 24 Monate abgeschlossen werden. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit können sie jedoch jederzeit mit einer einmonatigen Frist gekündigt werden. Eine automatische Verlängerung eines Laufzeitvertrages um ein weiteres Jahr ist nicht mehr zulässig. Das neue Gesetz gilt auch für bereits bestehende Verträge, die vor dem 1. Dezember 2021 geschlossen wurden.


Weiterführende Infos und Links

Bei Ärger mit dem Handyvertrag hilft die Verbraucherzentrale im Kreis Höxter per E-Mail oder Telefon weiter unter:
Telefon: (0211) 54 2222 11
E-Mail: service@verbraucherzentrale.nrw

Weitere Informationen zu Telekommunikationsverträgen und der Marktstichprobe der Verbraucherzentrale NRW gibt es unter
www.verbraucherzentrale.nrw/handyvertrag