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Vollsperrung ab Mittwoch: Kreisstraße 40 bei Natingen wird ausgebaut

28.04.2021: Die Kreisstraße 40 zwischen Natingen und Rothe wird zunächst vom Ortsausgang Natingen bis zur Einmündung in die Landesstraße 837 auf einer Gesamtlänge von rund zwei Kilometern ausgebaut. Wie der Kreis Höxter mitteilt, muss diese Strecke dafür ab Mittwoch, 5. Mai, voll gesperrt werden. Eine Umleitung über Natingen und Frohnhausen wird rechtzeitig ausgeschildert. Der Busverkehr wird für die Dauer der Sperrung aufrechterhalten.

„Die Sanierung der Kreisstraße 40 zwischen Natingen und Rothe wird in zwei Bauabschnitten vorgenommen“, erklärt Michael Werner vom Kreis Höxter, Leiter des Fachbereichs Umwelt, Bauen und Geoinformationen. Der erste Bauabschnitt, mit dem am Mittwoch begonnen wird, erstreckt sich vom Ortsausgang Natingen bis hinter die Kreuzung der beiden Kreisstraßen 40 und 55, also der Abzweigung nach Borgholz und Rothe. Dieser Abschnitt der Kreisstraße erhält einen komplett neuen Straßenoberbau mit einer Fahrbahnbreite von sechs Metern. „In diesem Zusammenhang werden wir den Kreuzungsbereich umgestalten“, so Werner.

Der anschließende zweite Bauabschnitt erstreckt sich von der dann neu gestalteten Kreuzung bis zur Einmündung in die Landesstraße 837 bei Rothe, dem sogenannten „Rother Loch“. „In diesem Abschnitt wird die Kreisstraße durch den Einbau von Betonrandsteinen und einer Asphaltverstärkung in einer Breite von 5,50 Metern saniert. An der Einmündung zur L 837 sorgt künftig ein Fahrbahnteiler für einen verkehrsgerechten Anschluss“, erläutert Heike Lockstedt-Macke vom Kreis Höxter, Leiterin der Abteilung Straßen. „Während der Arbeiten im zweiten Abschnitt kann der Verkehr zwischen Borgholz und Natingen schon wieder wie gewohnt fließen.“

Die gesamten Bauarbeiten werden voraussichtlich bis November 2021 andauern. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf insgesamt rund 2,2 Millionen Euro, die mit 75 Prozent vom Land Nordrhein-Westfalen bezuschusst werden. Der Kreis Höxter bittet alle betroffenen Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die unvermeidbaren Behinderungen während der Bauzeit.