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Institut erstellt wissenschaftliches Gutachten: Professor Dr. Christian Schrapper stellt Vorgehensweise und Zeitplan vor

26.11.2021: Der Kreis Höxter hat das Institut für Soziale Arbeit in Münster mit der Erstellung eines wissenschaftlich fundierten Gutachtens beauftragt, um Abläufe und Verfahren des Jugendamtes durch einen fachlichen Blick von außen überprüfen zu lassen. In der jüngsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses (24. November 2021) hat Professor Dr. Christian Schrapper ausführlich das Vorgehen und den Zeitplan vorgestellt. 

„Ziel ist es, gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Jugendamtes rückblickend die Fallbearbeitung zu analysieren und daraus Erkenntnisse für die Weiterentwicklung des Jugendamtes zu gewinnen“, erklärte Professor Schrapper. 

Landrat Michael Stickeln bat die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses, den Prozess positiv zu begleiten. „Ich bitte alle Fraktionen darum, dafür zu sorgen, dass diese für die Weiterentwicklung des Jugendamtes so wichtige Analyse unbelastet von politisch motivierten Äußerungen durchgeführt werden kann“, so Stickeln.

Die Vorgehensweise beim Gutachten wird dem Jugendhilfeausschuss vorgestellt.
Professor Dr. Christian Schrapper stellte im Jugendhilfeausschuss Vorgehensweise und Zeitplan für das Gutachten vor. Foto: Kreis Höxter

Der Kreis Höxter hat dem Institut in einem ersten Schritt alle Akten in pseudonymisierter Form zur Verfügung gestellt, die eine Verbindung zu den Vorfällen auf dem Campingplatz in Lügde aufweisen. Insgesamt 6.000 Seiten hat das Institut gesichtet und zwei Fälle mit besonderem Analysebedarf exemplarisch ausgewählt. 

In der methodischen Form von intern durchgeführten Fallwerkstätten soll die Qualität der Fallbearbeitung gemeinsam mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Jugendamtes intensiv durchgearbeitet werden. „Bei der wissenschaftlichen Fallanalyse geht es nicht darum, Fehler oder Schuldige zu suchen, sondern darum, die Bearbeitung mit dem Wissen von damals zu rekonstruieren“, betonte Professor Schrapper. Hinterher sei man immer schlauer. Deshalb sei es nicht zielführend, Entscheidungen von gestern mit dem Wissen von heute zu beurteilen. 

Ziel sei es vielmehr, aus den Erkenntnissen Schlussfolgerungen für die Weiterentwicklung der Arbeit des Jugendamtes zu ziehen. „Es geht um die Frage, wie das Jugendamt aufgestellt ist und wo es Entwicklungsbedarf gibt“, erläuterte Professor Schrapper. Die Analyse solle dabei helfen, Ausstattung, Struktur und Verfahren zu prüfen und bei erkennbarem Bedarf zu verbessern. Der abschließende Bericht werde klare Handlungsempfehlungen zu Personal, Ausstattung und Zusammenarbeit enthalten. Voraussichtlich im Herbst kommenden Jahres soll der Bericht zunächst im Jugendamt vorgestellt werden, anschließend im Jugendhilfeausschuss und im Kreistag. 

Beschluss des Kreistages 
Im Mai 2021 hatte Landrat Michael Stickeln nach Abstimmung mit der Jugendamtsleitung im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss ein externes Gutachten angekündigt. Im Juni und August wurde der Jugendhilfeausschuss über den jeweiligen Sachstand informiert. Im August hatte der Kreistag auf Antrag von CDU, FDP und UWG die Bereitstellung finanzieller Mittel für die Beauftragung eines externen Gutachtens beschlossen. 

Gutachter 
Professor Dr. Christian Schrapper vom Institut für Soziale Arbeit in Münster hat viele Jahre an der Universität Konstanz geforscht und gelehrt und ist ausgewiesener Experte in den Bereichen Kinderschutz, Jugendhilfe und der Organisation von Jugendämtern.